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Bluefactory: Kein Rekurs ans Bundesgericht

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Das Urteil zum Abstimmungsresultat über die Rekapitalisierung der Bluefactory AG wird nicht ans Bundesgericht weitergezogen.

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Das Urteil zum Abstimmungsresultat über die Rekapitalisierung der Bluefactory AG wird nicht ans Bundesgericht weitergezogen.

Mit 50,5 Prozent hat die Freiburger Stimmbevölkerung am 13. Juni der Aktienkapitalerhöhung der Bluefactory AG knapp zugestimmt. Der Kanton wurde damit ermächtigt, 25 Millionen Franken in die weitere Entwicklung des Innovationsquartiers einzuschiessen. Dagegen hatte Frédéric Lehner, eine Privatperson, Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht. Er machte eine Verletzung der freien Meinungsbildung geltend. Das Gericht wies die Beschwerde jedoch ab. Nun teilt Lehner mit, dass er das Urteil nicht ans Bundesgericht weiterziehen werde. «Das Ziel, nämlich der Erhalt aller Dokumente, die zur Information der Bevölkerung nötig sind, wurde mit dem Rekurs erreicht.» Zudem sei in der Folge eine Motion im Grossen Rat deponiert worden, die eine Übernahme der Aktienmehrheit durch den Kanton verlange. 

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