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Blut für Freiheit?

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Blut für Freiheit?

Freiburger in Napoleons Regimentern, 1803/06-1813

Ein «Nebenprodukt» von Napoleons Befriedung der Schweiz mit der Mediationsakte von 1803 war der Allianzvertrag mit Frankreich und die Stellung von vier Schweizer Regimentern. Unter den 16 000 Schweizern sahen auch viele Freiburger ganz Europa, allerdings auf den Schlachtfeldern.

Von HUBERT FOERSTER*

Napoleon Bonaparte, Frankreichs erster Konsul, hatte ein grosses Interesse an der Erhaltung von Sicherheit, Ru-he und Ordnung in der Schweiz, benötigte er bzw. Frankreich doch einen ungehinderten und ungefährdeten Durchgang durch das Land. Die kurzen Verkehrswege Nord-Süd und Ost-West erleichterten nämlich das Verschieben der französischen Heere nach strategischen und taktischen Notwendigkeiten, wie es der Zweite Koalitionskrieg bereits deutlich aufgezeigt hatte. Aber auch das schweizerische Wirtschaftspotential war für Frankreich interessant.

So war es durchaus verständlich, dass sich der erste Konsul nach den Wirren der Helvetik bemüssigt sah, durch seine direkte Intervention der schweizerischen Eidgenossenschaft und den 19 Kantonen auch zu ihrem eigenen Vorteil eine neue Verfassung zu geben. Das geschah mit der Mediationsakte am 19./20. Februar 1803 in Paris.

Der Allianzvertrag

Nachdem die juristisch-politischen Grundlagen geschaffen worden waren, liess Bonaparte den französischen Gesandten, bezeichnenderweise General Ney, die Beziehungen zwischen der französischen Republik und der schweizerischen Eidgenossenschaft neu formulieren. Bevollmächtigte der Schweiz waren Landammann Louis d’Affry, Hans Reinhard von Zürich, Friedrich Freudenreich von Bern, Emanuel Jauch von Uri, Karl Müller-Friedberg von St. Gallen, Jakob Zellweger von Appenzell und Franz Würsch von Nidwalden unter Beizug der Freiburger Schultheiss Anton von Techtermann und der Staatsräte Xaver von Fegeli, General Nicolas de
Castella und Ignace de Boccard.

Auf Grund des «Ewigen Friedens» mit Frankreich in Freiburg von 1516 wurde ein auf 50 Jahre geltendes Schutzbündnis geschlossen, um einerseits die Schweizer Neutralität zu garantieren und um andererseits Frankreich zusätzlich zu den vier Regimentern Schweizer Waffenhilfe mit bis zu 8000 Mann zu leisten.

Preis für den französischen Schutz waren die Gleichstellung der französischen und schweizerischen Bürger, Handels- und Zollerleichterungen besonders für Export aus Frankreich und die Abnahme von 200 000 Zentnern Salz zum französischen Preis. Dass Letzterer höher war als der in der Schweiz übliche, störte Frankreich nicht.

Nach der erfolgten Ratifikation durch die 19 Kantone wurde die am 27. September 1803 beschlossene «Deffensiv-Allianz» am 30. November in Freiburg besiegelt. Das Exemplar für die Schweiz war deutsch und französisch abgefasst, das für Frankreich nur französisch.

Die Kapitulation

In harten Verhandlungen wurde, parallel zu den Diskussionen zum Schutzvertrag, anlässlich der 1. Tagsatzung in Freiburg die militärische Kapitulation am 27. September 1803 mit Frankreich abgeschlossen. Unterschrieben hatten, für die Schweiz, Landammann d’Affry, Karl Pfyffer von Luzern, Johann Herrenschwand von Freiburg, Franz Andermatt von Zug, Gottlieb von Muralt von Bern, Friedrich von Roll von Solothurn und Anselm von Toggenburg aus Graubünden.

Vorgesehen zum napoleonischen Dienst waren 16 000 Mann in vier Regimentern. Von den 128 Kompanien sollte Freiburg wie auch Luzern, der Thurgau und Tessin acht Kompanien zu je 100 Mann stellen. Tauglich waren gesunde Männer zwischen 18 und 40 Jahren von mindestens 1,67 m Länge für eine verlängerbare Dienstzeit von vier Jahren. Abgänge durch Tod, Verletzung, Gefangenschaft oder Desertion waren natürlich
sofort zu ersetzen, was in Freiburg zur Stellung von rund 1900 Mann führte!

Freiburger im roten Rock

Freiburg hatte, wie auch die anderen Kantone, eine schwere Verpflichtung übernommen. Wenn auch die Offiziersstellen schnell besetzt werden konnten, so fanden sich nur mühsam freiwillige Soldaten. Zum Unterschied zum Kader misstraute der angesprochene «normale» Bürger nach den Erfahrungen in der Helvetik auch dem napoleonischen Dienst und liess sich von Schlachtenruhm und -ehre nicht oder nur wenig verleiten.

Freiburger Patrizier und Vertreter der Landnotabeln, die schon während der Helvetik im französischen Dienst gestanden waren, drängten sich zu Kommandostellen. Zu nennen sind die Obersten von Castella-Berlens, Perrier von Stäffis und Ch. d’Affry, die Stabsoffiziere de Gottrau-Vuissens,
N. und J. de Schaller, Schäffer, K. Thoos, Grossrichter K. Engelhard von Murten, Regimentsarzt L. Thorin, Rekrutierungschef J. de Fegely, Pfarrer Suard und die Hauptleute Josef Bays von Châtelard, Barthélémy Denervaud von Bouloz, Hyazinth von Techtermann, P. de Maillardoz, H. de Villars, N. Vonderweid-Seedorf, J. Tornare und A. de Cholet. Dazu kamen natürlich die Subalternoffiziere, deren Hoffnung auf Karriere oft schneller – oder bei Tod gar nicht – in Erfüllung ging.

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Rekrutierungsmassnahmen

Die Rekrutierungen, auf energischen französischen Druck hin, begannen 1806, verliefen aber nur schleppend. Grundstock bildeten die Angehörigen der helvetischen Halbbrigaden, die den neuen vier Regimentern eingegliedert wurden. 1806 standen erst 8000, 1809 dann aber doch 12 000 Mann unter den Fahnen. Vor der Unmöglichkeit, die geforderten 16 000 Mann stellen zu können, gestand Bonaparte in der revidierten Kapitulation von 1812 der Eidgenossenschaft die Bestandesreduktion auf 12 000 Mann zu.

Um die Werbung zu fördern, griff Freiburg zu «Zuckerbrot und Peitsche». Einerseits wurde der Dienst mit einem Handgeld bis zu Fr. 80.- schmackhaft gemacht, was etwa 800 kg Roggenbrot entsprach und damit doch ins Gewicht fiel. Dazu wurde unterstrichen, dass der Dienst, «eine nutzbringende moralische Einrichtung», brächte «unthätigen und arbeitslosen Menschen» Brot und Verdienst und «erhöbe sie aus der bisherigen Verworfenheit zu einem thätigen Leben und legte den Grund ihres zukünftigen Wohlseyns».

Andererseits wurde mit Zwangsverpflichtung bestraft, wer Gerüchte gegen Frankreich verbreitete, wer an Schlägereien beteiligt, wer arbeitslos oder zahlungsunfähig war. Dazu nutzten die Werber die Tanzverlockungen, um die unvorsichtig hüpfenden und schleifenden Tanzbeinschwinger, die durch ihren Tanz ja ihr Einverständnis zum fremden Dienst gegeben hätten, zu verpflichten.

Der fremde Dienst als Broterwerb war ja seit dem Ancien Régime bekannt, aber dass soziale Notlagen zur Abschiebung missbraucht, dass der Dienst wie in der Helvetik bei politischen oder kriminellen Vergehen als Strafe benutzt und dass durch das Tanzen einfach zum Dienst verführt wurde, dies alles schadete dem Ruf des napoleonischen Kriegshandwerks sehr. Dazu kam, dass die Schweizer Truppen wie gewöhnlich gepresste Soldaten aus den französisch besetzten Ländern als «Kanonenfutter» behandelt wurden und die vormalige Ehren- und Sonderstellung, wie sie in den königlich-französischen Truppen vor 1789 bekannt war, nicht mehr besassen.

Und die Nachrichten von den Kriegsschauplätzen, die spanische Hitze, die russische Kälte, italienische Guerilla und das lebendig Verschimmeln auf den Gefangenenpontons waren auch nicht angetan, die Werbung zu fördern und

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