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Böse Überraschungen für die Käufer von Haustieren gibt es in Freiburg immer wieder

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Ein Hundehalter vor Gericht und der Hund in Quarantäne: Das kann passieren, wenn Käufer ihr im Ausland erworbenes Haustier nicht legal in die Schweiz bringen. Zum einen kennen viele Hunde- oder Katzenbesitzer die zahlreichen Vorschriften nicht, zum anderen erhalten sie gefälschte Unterlagen. Das zeigen die Fälle von zwei Hundehaltern aus dem Seebezirk – es sind keine Einzelfälle.

Der 47-jährige Mann wischt sich im Murtner Gerichtssaal die Tränen aus den Augen. «Als Lastwagenfahrer verdiene ich nicht viel, mein Sohn ist krank, und die Ärzte sind teuer.» Ein Strafbefehl verlangt, dass er eine Busse von 600 Franken bezahlen soll, hinzu kommen Gebühren von 195 Franken. Das Vergehen des Beschuldigten: Er hat in Frankreich einen kleinen Hund der Rasse Deutscher Spitz gekauft und anschliessend bei der Einreise in die Schweiz mehrfach gegen das Tierseuchengesetz verstossen.

Konkret hat er das Haustier in die Schweiz gebracht, ohne im Besitz eines Heimtierausweises zu sein. Zudem konnte er keinen Nachweis für eine Tollwutimpfung vorlegen. Und auch die Deklaration, dass der Hund seit seiner Geburt keinen Kontakt zu wilden Tieren tollwutgefährdeter Arten hatte, fehlte. Weiter hatte der Mann den Hund nicht in der vorgeschriebenen Frist von zehn Tagen in der Datenbank Amicus eintragen lassen. Auf ein Schreiben des kantonalen Veterinäramtes, welches verlangte, den Hund einem Tierarzt zu zeigen, hatte der Mann nicht reagiert.

Kleiner Hund für den Sohn

«Ich habe alles so gut wie möglich gemacht», beteuerte er an der Gerichtsverhandlung am vergangenen Dienstag. «Es war das erste Mal in meinem Leben, dass ich einen Hund gekauft habe.» Der Verkäufer habe ihm nicht richtig erklärt, was er alles erledigen müsse beim Kauf und Import eines Tieres. «Von Ihnen wird erwartet, dass Sie selbst vor dem Kauf die notwendigen Auskünfte einholen, und sich nicht auf den Verkäufer verlassen», antwortete ihm Gerichtspräsidentin Sandrine Schaller Walker. Dieser habe einfach den Hund verkaufen wollen.

Warum er sein Haustier in Frankreich und nicht in der Schweiz gekauft hat, erklärte der Mann mit dem Preis. «In der Schweiz ist es zu teuer.» Den Hund habe er auf Empfehlung eines Arztes gekauft. Dieser habe ihm gesagt, dass dieses Haustier seinem autistischen Sohn guttun würde. «Deshalb hatte ich meinem Sohn versprochen, einen Hund zu kaufen, sobald ich etwas Geld auf die Seite legen konnte.»

Um die Kosten im Zusammenhang mit seinen Vergehen nicht weiter zu erhöhen, könnte er seine Einsprache gegen den Strafbefehl zurückziehen, wies die Gerichtspräsidentin hin. Dann müsse er zwar die total 795 Franken bezahlen, es kämen allerdings keine Gerichtskosten hinzu. Denn sie liess durchblicken, dass es auf einen Schuldspruch hinausläuft: «Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht vor Strafe.»

Übers Ohr gehauen

Für den Beschuldigten ist damit der Fall erledigt. Auf eine finanziell schmerzhafte Art hat er gelernt, welche Vorschriften beim Tierimport zu beachten sind. Doch auch wenn ein Hunde- oder Katzenkäufer sich im Vorfeld gut informiert und alle notwendigen Unterlagen hat, kann eine böse Überraschung drohen. Geschehen ist das einer Hundehalterin aus dem Seebezirk, die anonym bleiben möchte. Den FN hat sie von ihren Erlebnissen erzählt: «Ich wollte in Deutschland einen Hund kaufen. Denn in der Schweiz beträgt die Wartezeit mehrere Monate.» Ihre Wahl sei auf einen viereinhalb Monate alten Hund gefallen, der auf einem deutschen Tierportal zum Verkauf angeboten wurde. Sie habe sich vorher gut informiert über die Verkäuferin und deren Mann. «Diese ist Züchterin und hat bereits Bücher über Züchter geschrieben. Man findet etliche Informationen über sie im Internet.»

In Ravensburg wechselte der Hund schliesslich die Besitzerin. Beim Kauf habe sie alle notwendigen Unterlagen erhalten, sagt die Frau aus dem Seebezirk. Bei der Rückkehr in die Schweiz habe sie ihr neues Haustier korrekt verzollt und sich gleich am nächsten Tag zu ihrer Tierärztin begeben, um die Formalitäten abzuschliessen. Denn kommt ein Hund aus dem Ausland, muss eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Mikrochipnummer des Tieres mit einem Lesegerät überprüfen und den Hund als «Import» in der Datenbank Amicus eintragen. Bei diesem Termin fiel die neue Besitzerin aus allen Wolken: «Mir wurde von der Vorbesitzerin gesagt, der Hund komme aus Kroatien. Doch gemäss dem Chip war das tatsächliche Herkunftsland Serbien.» Und das war nicht die einzige unschöne Überraschung: Eine Blutprobe habe gezeigt, dass der Hund – entgegen den Einträgen im EU-Ausweis – nicht gegen Tollwut geimpft war. «Einen 4,5 Monate alten, ungeimpften Hund aus Serbien, wo es noch Tollwutfälle gibt, hätte ich nie in die Schweiz bringen dürfen.» Wegen der Tollwut sei das «richtig gefährlich», sagt die Frau.

Die Hundehalter im Kanton Freiburg müssten dann zwischen zwei Optionen wählen: entweder werde der Hund eingeschläfert oder er komme in Quarantäne. «Ich hatte Glück, dass im Kanton Freiburg eine Quarantäne möglich ist. In anderen Kantonen gibt es nur die Einschläferung», sagt die Halterin. Die Kosten für die Quarantäne habe sie selbst tragen müssen, erzählt die Frau. Die Erziehung ihres Hundes sei schwieriger gewesen, weil er nach der Quarantäne kein Welpe mehr war. «Ich habe deshalb einen Hundetrainer hinzugezogen.»

«Fürchterlich geärgert»

Rechtliche Folgen hatte der Import des Hundes für die Besitzerin nicht. «Ich bekam keine Anzeige, weil ich alles richtig gemacht hatte. Ich war davon ausgegangen, dass die Angaben im EU-Pass stimmen, und hatte mich im Voraus mehrere Monate lang mit dem Hundekauf beschäftigt.» Es sei kein Spontankauf gewesen und sie habe bereits vorher einen Hund besessen. «Ich habe mich wegen dieser Sache fürchterlich geärgert. Trotz aller Vorbereitungen wurde ich reingelegt.»

Um zwei Einzelfälle, die nur Hundekäufer betreffen würden, handelt es sich hier nicht. Jahr für Jahr befasst sich das kantonale Veterinäramt mit einer zweistelligen Zahl von Hunde- und Katzenhaltern, die beim Haustierimport die Vorschriften verletzt haben. Den FN liegt ein Strafbefehl vor, der kürzlich gegen eine Katzenhalterin aus dem Broyebezirk ergangen ist. Die 31-Jährige hatte ihre Katze in Frankreich gekauft. Jedoch war sie bei der Einreise nicht im Besitz eines Heimtierpasses. Die Folgen: Wegen des Verstosses gegen das Tierseuchengesetz erhielt sie eine mittlerweile rechtskräftige Busse von 100 Franken, zuzüglich 195 Franken Gebühren. Auf eine Einsprache gegen den Strafbefehl hat sie verzichtet.

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