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Bolzen-Fasnacht: Untersuchung neu aufgerollt

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Am 2. März 2014 erlitt ein Knabe schwere Brandverletzungen am Nacken und an einer Hand, die auf einen Funkenflug beim Verbrennen des Rababous an der Bolzen-Fasnacht zurückzuführen waren. Der Knabe musste mehrere Eingriffe über sich ergehen lassen. Er ist immer noch in Behandlung und wird bleibende Narben aufweisen. Der Kommandant der Feuerwehr der Stadt Freiburg hatte bereits im Jahre 2009 in einem Bericht auf die Gefahren und Risiken des Feuers aufmerksam gemacht. «Es wird eines Tages Verletzte geben», warnte er darin.

 Wer hat diesen Bericht erhalten? Wieso wurde der Sicherheitsabstand nie vergrössert, obwohl der Hauptmann der Feuerwehr seit 2006 mehrmals gewarnt hatte? Eine im Mai 2014 eingeleitete Untersuchung, gefolgt von einer Strafklage der Eltern, sollte auf diese Fragen eine Antwort geben. Doch der Staatsanwalt Jean-Luc Mooser hat im Februar 2015 entschieden, die Untersuchung einzustellen.

Der Staatsanwalt konnte keine Verletzung der Vorsichtspflichten weder vonseiten der Feuerwehr noch von den Organisatoren feststellen. Niemand habe voraussehen können, dass ein Windstoss einen Funken in die Menge trage.

Das Kantonsgericht hat nun eine Beschwerde der Eltern gegen die Einstellung des Falles gutgeheissen. In seinem Urteil kommt es zum Schluss, dass es unabdingbar sei, zu klären, wer den Bericht des Feuerwehr-Hauptmanns erhalten hat und weshalb keine Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit getroffen wurden. Laut Anwalt der Familie des Opfers wurde die Strafklage eingereicht, weil die Versicherung der Organisatoren des Karnevals die Arztkosten nicht übernehmen wolle.

Neuer Schlag

Für die Organisatoren der Bolzen-Fasnacht bedeutet diese Nachricht ein weiterer schwerer Schlag, zumal sie finanzielle Sorgen haben. Vizepräsidentin Cindy Berger erklärt, dass die Verantwortlichkeit für das Abfackeln des Rababous bei der Feuerwehr liege. Sie habe den Bericht nie gesehen. Zudem seien die Sicherheitsmassnahmen im Jahre 2015 verbessert worden.  

 bearbeitet von az/FN

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