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Bonus für Unternehmer und Sportclubs

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Zuerst drohten KMU-Unternehmer und Selbstständigerwerbende bei den wirtschaftlichen Sofortmassnahmen ganz leer auszugehen. Der Bund gewährte dann aber auch ihnen Anspruch auf Kurzarbeit. Doch die Obergrenze von 3320 Franken im Monat genügt der bürgerlichen Mehrheit im Frei­burger Grossen Rat nicht. Mit einem Auftrag erreichte sie an der gestrigen Sitzung, dass die Obergrenze auf 5880 Franken erhöht wird: der Höchstbetrag für eine Erwerbsausfallentschädigung. Der Staatsrat hatte diese Änderung zur Ablehnung empfohlen. Er muss für diese Erhöhung eine neue Struktur schaffen, weil die Kurzarbeitsentschädigung vom Bund begrenzt ist. Zudem erachtet er die Hilfe bei Geschäftsmieten als ausreichend. Der Grosse Rat stimmte auch einem Auftrag zu, entfallene Jugend+Sport-Beiträge an die Clubs zu entrichten. Der Bund will für die Covid-Phase nur 30 Prozent bezahlen. Auch da muss der Kanton nun einen entsprechenden Budgetposten schaffen.

uh

Bericht Seite 3

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