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Böses Erwachen nach dem sonnigen Urlaub

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Fünf Wochen verreiste ein Ehepaar aus Freiburg im letzten Frühsommer nach Spanien. Die Rückkehr aus der Sonnenstube war jedoch ernüchternd. Das Paar hatte der Schwiegertochter ihres Sohnes während seiner Abwesenheit das Auto ausgeliehen. Diese entlockte aber zudem einer Nachbarin den Wohnungsschlüssel des Paares–und wohnte dort während zweier Wochen mit ihren Kindern. Die 40-Jährige, die in finanziellen Schwierigkeiten steckte, durchsuchte die Wohnung, und fand alle Zugangscodes zu den Bankkonten des Paares. Sie überwies sich zweimal 10 000 Euro auf ihr eigenes Konto in Spanien. Zudem stahl sie aus einem Umschlag 500 Franken und nahm die Postcard der Ehefrau an sich. Mit dieser hob sie fünf Mal 1000 Franken ab. Das Ehepaar zeigte die Frau nach seiner Rückkehr an und verlangte eine Entschädigung über 30 177 Franken.

Bereits 2011 war eine Anzeige gegen die Frau eingegangen, weil sie während eines halben Jahres die Unterhaltsbeiträge für ihre beiden Kinder nicht bezahlt hatte. Zudem war sie zwischen 2005 und 2012 vier Mal wegen Veruntreuung, Diebstahl, Zechprellerei und wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verurteilt worden. Der Staatsanwalt Raphaël Bourquin stellt ihr im Strafbefehl deshalb «eine zuhöchst ungünstige Prognose» für die Zukunft. Weil die Frau weder über Geld verfügen würde, um eine Geldstrafe zu bezahlen, noch gemeinnützige Arbeit leisten wolle, hat er sie zu einer unbedingten Haftstrafe von 150 Tagen verurteilt. Zudem muss sie dem Ehepaar 30 177 Franken zurückerstatten. njb

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