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Brandstiftung kommt vor Kantonsgericht

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 Das Kantonsgericht Freiburg muss sich mit einem Fall von Brandstiftung im Hafen von Cheyres vom November 2012 befassen. Elias Moussa, Verteidiger des Hauptbeschuldigten, bestätigt, dass er am 3. Mai gegen den Schuldspruch des Strafgerichts des Seebezirks Berufung eingelegt hat. «Wir fordern einen Freispruch vom Vorwurf der Anstiftung zur Brandstiftung und stattdessen einen Schuldspruch wegen Gehilfenschaft.» Ebenso fordere er, mit einer Ausnahme, Freisprüche bei den zahlreichen Finanzdelikten, welche dem 48-Jährigen zur Last gelegt werden.

In erster Instanz hatte das Bezirksgericht den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt, elf davon unbedingt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er einen Kollegen angestiftet hatte, Feuer auf seinem Boot im Hafen von Cheyres zu legen. Beim Brand wurden zwei Boote zerstört. Ob der Verteidiger des zweiten Beschuldigten sowie die Staatsanwaltschaft ebenfalls Berufung einlegen, konnte Moussa nicht sagen. sos

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