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Brennbare Baustoffe sind zugelassen

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Der Brand des Grenfel-Towers in London, bei welchem im Juni über 80 Menschen ihr Leben verloren, hat auch im Kanton Freiburg Fragen über die Sicherheit von Baumaterialien aufgeworfen. In einer Anfrage an den Staatsrat wollte Grossrätin Bernadette Mäder-Brülhart (Mitte links – CSP, Schmitten) wissen, ob der in London verwendete Wärmedämmstoff auch in Freiburg verwendet wird, und wie bei der Überprüfung von Baugesuchen oder bei Gutachten auf eventuell vorhandenes Styropor reagiert werde.

In seiner Antwort schreibt der Staatsrat, dass das Material bei Gebäuden als Dämmmaterial vorkommt, allerdings nur bei Gebäuden bis zu einer gewissen Höhe und unter Einhaltung besonderer Vorschriften. «Das Risiko besteht weniger in der Beschaffenheit der verschiedenen Baustoffe, sondern mehr in der Beachtung der Gebrauchsvorschriften und -einschränkungen», schreibt er.

Gemäss der Antwort der Regierung ist die Benutzung von brennbaren Baustoffen für Wärmedämm-Verbundsysteme für Hochhäuser über 30 Meter nicht gestattet.

Zertifizierung ist entscheidend

Grundsätzlich sei es möglich, dass auch für öffentliche Gebäude Elemente aus Polystyrol verwenden würden. Die Einschränkung sei nicht am Materialtyp, sondern auf die Zertifizierung ausgelegt. Nur die Zertifizierung besage, ob ein benutztes Material nonkonform sei. Für Gebäude wie Schulhäuser, Pflegeheime oder Spitäler sei die strengste Brandverhaltensklasse zugelassen: «kein Brandbeitrag». Bei Schulen bestimme die Höhe des Gebäudes die Anforderungsklasse.

Dort, wo Polystyrol für Fassadendämmungen benutzt wird, sind gemäss Staatsrat zusätzliche Massnahmen zur Verhinderung von Bränden und dessen Ausbreitung erforderlich. Dies kann beispielsweise die Zugänglichkeit für die Feuerwehr beim Löscheinsatz an die jeweilige Fassade beinhalten. Oder die brennbaren Aussenwandbekleidungen oder Wärmedämmungen seien so zu unterteilen, dass sich der Brand an der Aussenwand vor dem Einsatz der Feuerwehr nicht über mehr als zwei Stockwerke ausbreiten kann.

Wie die Antwort des Staatsrats weiter präzisiert, sei im Kanton Freiburg die Abteilung «Prävention und Intervention» der Kantonalen Gebäudeversicherung die Fachstelle für den vorbeugenden Brandschutz. Diese stütze sich im Vollzug auf die gesamtschweizerisch geltenden Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen.

Welche Rolle solche Materialien bei Bränden in der Schweiz oder im Kanton Freiburg spielten, lasse sich statistisch nicht erheben. Die Statistiken berücksichtigten die Brandursache, nicht die Baustoffe des Gebäudes, so der Staatsrat.

uh

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