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Brennende Grünabfälle produzieren gefährliche Schadstoffe

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In einer Anfrage an den Freiburger Staatsrat wiesen die Grossräte Gabriel Kolly (SVP, Corbières) und Patrice Jordan (CVP, Vaulruz) im Mai darauf hin, dass in den Gemeinden «gewisse Unklarheit» darüber herrsche, welche Instanz zuständig sei für die Bewilligung zur Verbrennung von Ästen ausserhalb des Waldes. Die Unkenntnis über die gesetzlichen Grundlagen und entsprechende Anwendungsfehler seien womöglich die Gründe, weshalb eine solche Unklarheit herrsche, hält der Staatsrat in seiner am Freitag veröffentlichten Antwort fest.

Kompetenzen verteilt

Kolly und Jordan fragten den Staatsrat an, welche Behörde Bewilligungen erteilen könne, wenn es sich um das Verbrennen von Ästen im Freien handle. Das kantonale Amt für Wald, Wild und Fischerei (­WaldA), so der Staatsrat, kontrolliere und überwache, ob alle Anforderungen beim Verbrennen von natürlichen Waldabfällen eingehalten werden. Nur wenn ein überwiegendes Interesse beispielsweise in Bezug auf den Pflanzen- und Umweltschutz bestehe, dürfe das ­WaldA ausnahmsweise eine Bewilligung erteilen. Die Gemeinden selbst hätten keine Kompetenzen, Ausnahmebewilligungen zu erteilen. Doch müssten sie die Einhaltung des Verbots kontrollieren und bei Klagen den Konflikt zu schlichten versuchen. Der Pflanzenschutzdienst des Landwirtschaftlichen Instituts Grangeneuve dürfe Verbrennungen von Feld- und Gartenabfällen nur anordnen, wenn es keine Entsorgungsalternative gebe. Der Revierförster, nach dessen Kompetenzen Kolly und Jordan gefragt haben, nehme lediglich eine beratende Funktion ein und müsse versuchen, Verbrennungen zu verhindern.

Verbrennungen vermeiden

Der Staatsrat weist darauf hin, dass in allen Fällen – egal ob bei Wald-, Garten oder Landwirtschaftsabfällen – eine Verbrennung vermieden werden sollte. Die Grünabfälle seien meist zu feucht, weshalb zu viel Rauch verursacht werde; dieser setze gefährliche Schadstoffe frei. Allgemein müsse jeder Fall detailliert überprüft werden mit dem Ziel, stets eine Alternative zur Verbrennung zu finden und sie erst anzuwenden, wenn keine andere Lösung infrage komme.

Der Staatsrat betont, dass er sich über die unerlaubten Verbrennungen in den letzten Jahren im Voralpengebiet bewusst sei. Deshalb wurde eine Arbeitsgruppe mit dem Amt für Umwelt und weiteren beteiligten Institutionen gegründet, um Massnahmen und Lösungen zu entwickeln, die diese Verbrennungen beenden ­können.

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