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Brücken über die Grenze

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Brücken über die Grenze

Autor: Mireille Rotzetter (Text) und Aldo Ellena (Bilder)

Die jahrhundertealte Fehde zwischen Bern und Freiburg wirkt heute höchstens noch in den Eishockeyderbys zwischen dem SC Bern und Freiburg Gottéron nach. Ansonsten ist das Verhältnis zwischen den Nachbarkantonen freundschaftlich. Dass dies nicht immer so war, zeigt ein 1955 erschienener Aufsatz des verstorbenen Sensler Historikers Peter Boschung zur Grenzregelung zwischen den beiden Gebieten: «Die Geschichte der Beziehungen zwischen Bern und Freiburg ist bis 1455 ein beständiger Wech- sel von freundnachbarlichen Bündnissen mit grausamen Kriegen.» Die Grenzziehung war dabei häufigster Streitgrund. 1467 wurde der Unterlauf der Sense dann als natürliche Grenze zwischen den beiden Gebieten bestimmt. Nach Peter Boschung lautete der entsprechende Absatz im Vertrag folgendermassen: «Und hiermit soll und wird die Sense flussauf- und flussabwärts zwischen uns beiden Städten, unsern Nachkommen und all den Unsern eine rechte und ewige Landmark sein und bleiben, so dass die Herrschaft jeder Stadt bis in die Mitte der Sense gehen soll.» Dass eine solche Grenzziehung – der Fluss änderte regelmässig seinen Lauf – Probleme mit sich brachte, liegt auf der Hand.

Erste Steinbrücke

Besonders wichtige Grenzorte waren die damaligen Reichsvogteien Laupen und Grasburg. Der Bau und die Entwicklung der Brücken dort spiegeln das Verhältnis zwischen den beiden Städten wider und zeigen die Problematik der Grenzziehung auf. Peter Boschung hat 1996 die Entwicklung der Sensebrücke bei Neuenegg in einem Aufsatz erläutert.Bei der Grenzregelung von 1467 gab Freiburg Gümmenen an Bern ab und erhielt dafür das Recht, bei Neuenegg eine Brücke zu bauen und Zoll für die Überquerung zu erheben. 1470 entstand bei Sensebrück so bereits die erste Holzbrücke, 1473 wurde das Zollamt gebaut; das Gebäude ist bis heute – in renovierter Form – erhalten geblieben. Die Sense führte häufig gewaltige Wassermassen mit sich, so dass die Freiburger an der Holzbrücke zahlreiche Reparaturen vornehmen mussten. Sie entschieden sich, eine Steinbrücke zu bauen, wofür sie Unterstützung von Bern in Form von Holz und Werkzeug erhielten. Der Bau der Brücke dauerte von 1543 bis 1546.

Schwierige Verhandlungen

Laut Peter Boschung nahmen die Bauarbeiten drei Jahre in Anspruch, weil es zwischen den beiden Kantonen immer wieder zu Uneinigkeiten bezüglich der Kosten kam. Schliesslich konnte jedoch Bern das Recht gültig machen, dass Freiburg für Bau und Unterhalt der Brücke aufkommen musste.Vorkommnisse auf der Sensebrücke führten regelmässig zu juristischen Problemen zwischen den Kantonen. Ein Berner Bäcker verkaufte beispielsweise auf der Brücke sein Brot, was er laut den Freiburgern nicht durfte, da er sich auf freiburgischem Boden befand. Generell verlangte Freiburg die Rechtsprechung auf der ganzen Brücke, da Freiburg für diese bezahlte; Bern hingegen forderte die Rechtsprechung bis zur Mitte der Brücke, was ihrer Auslegung des Grenzvertrages entsprach. «So wurden einfache konkrete Fälle unlösbar, weil die Theoretiker sich in der Grundsatzfrage nicht einigen konnten», schreibt Boschung dazu.

Die Verhandlungen führten zu aus heutiger Sicht witzigen Vorfällen. So weiss François Guex vom Amt für Kulturgüter zu erzählen, dass im 17. Jahrhundert drei Freiburger Ratsherren bei einem Treffen mit den reformierten Bernern an der Sensebrücke während der Fastenzeit Kuchen mit Eiern assen, was verboten war. Die reuigen Ratsherren zeigten sich daraufhin selbst an.

Gemeinsame Lösungen

Gewichtige Veränderungen gab es für die Kantone zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Freiburg verarmte und sah sich gezwungen, Sensebrück abzugeben; dieses kam in den Besitz von Privateigentümern. «So gab Freiburg einen politisch und wirtschaftlich bedeutenden Besitz, den es zu seinem wichtigsten Zollamt aufgebaut hatte, den Stützpunkt an der Grenze zu Bern, für alle Zeiten aus der Hand», fasst Boschung die Tragweite dieser Handlung zusammen.

Mitte des 19. Jahrhunderts beschlossen Bern und Freiburg, zwischen Thörishaus und Flamatt eine neue Brücke als Teil der neuen Kantonalstrasse zu bauen. «1850 wurde der Wille zur gemeinsamen Lösung der anstehenden Verkehrsprobleme in Bern mit einem Staatsvertrag bekräftigt.»Im Vertrag einigten sich die Kantone darauf, die neue Brücke an der Neuhausfluh zu errichten, die alte Brücke wurde 1891 abgebrochen. Zudem wurde die Finanzierung für den Bau zwischen den Kantonen aufgeteilt. Die Brücke sollte 1853 fertiggestellt werden.

Die Berner hinkten mit dem Bau der Kantonalstrasse jedoch hinterher, da noch diverse andere Projekte anstanden. «Freiburg drängte deshalb auf eine raschere Gangart der bernischen Strassenbauarbeiten», schreibt Boschung. Es konnte eine gütliche Regelung gefunden werden, die Brücke wurde 1857 fertiggestellt. Seit 1970 steht sie ausschliesslich für Fussgänger und Radfahrer offen. Für den motorisierten Verkehr entstanden die Brücke über Flamatt und eine neue Brücke bei Thörishaus.

Die alte Sodbachbrücke diente gut 100 Jahre als Verkehrsverbindung zwischen den Kantonen Freiburg und Bern.

Die Storen am Gebäude (links), das neben der geschichtsträchtigen Sensebrücke (rechts) steht, weisen noch auf dessen ehemalige Funktion als Zollamt hin.

Serie

Wem gehört die Sense?

Die Sense hat dem Sensebezirk nicht nur seinen Namen gegeben, sondern ist auch Grenzfluss zwischen den Kantonen Bern und Freiburg. Sie schlängelt sich von Zollhaus bis nach Laupen, mal im breiten Kiesbett, mal zwischen steilen Felswänden durch. In einer Serie beleuchten die FN die teilweise unvereinbaren Ansprüche, die in Bezug auf den Fluss vorhanden sind: Sie ist beliebtes Naherholungsgebiet; Umweltschützer möchten die Auenlandschaft so stark wie möglich unter Schutz stellen; und Energieproduzenten sehen die Sense als guten Standort für ein Kleinwasserkraftwerk. im

Kantonsgrenze:Wer bezahlt für die Brücken?

Vom Kanton Freiburg aus führen viele Brücken, die Teil der Kantonalstrassen sind, in die Nachbarkantone Bern und Waadt. Heutzutage gibt es laut Christophe Bressoud vom Tiefbauamt des Kantons Freiburg für jede die Kantonsgrenze überquerende Brücke eine Konvention. «In diesen ist festgehalten, welchem Kanton die Brücke gehört, wer für die Überwachung verantwortlich ist und wie die Kosten für allfällige Arbeiten aufgeteilt werden», erklärt Bressoud. Meist sei es so, dass einem Kanton die Überwachung zugeteilt werde. «Alle fünf Jahre führen wir Inspektionen durch, um die Brücken zu kontrollieren.» Seien Arbeiten nötig, so teilten sich die Kantone die Kosten in der Regel hälftig auf.

Aufteilung beim Sodbach

Die 1867 erbaute, sogenannte alte Sodbachbrücke gehört nicht mehr dem Kanton, doch auch sie ist Sinnbild für das Verhältnis zwischen den Kantonen. An der Holzbrücke musste 2010 das Dach renoviert werden. Von der Bernseite bis zur Mitte engagierte die Stiftung «Alte Sodbachbrücke» dafür einen bernischen Dachdecker, auf der Freiburgseite einen Freiburger. «Beide haben etwa zum gleichen Preis offeriert», sagt Gabriel Aebischer von der Stiftung «Alte Sodbachbrücke». Deshalb habe man sich für diese Lösung entschieden und Dachdecker aus beiden Kantonen zum Zuge kommen lassen.

1979 wurde beim Sodbach eine neue Betonbrücke errichtet. «Das Abreissen der alten Brücke hätte 11000 Franken gekostet», sagt Gabriel Aebischer. Statt die Holzbrücke abzureissen, gründeten die angrenzenden Gemeinden Heitenried, St. Antoni und Schwarzenburg jedoch eine Stiftung, um mit diesem Geld den Erhalt der Brücke zu sichern. mir

 

 

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