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Bubenstreiche oder gewerbsmässiger Diebstahl?

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Es war ein ungleiches Duo, das gestern vor dem Gericht des Seebezirks stand: Neben seinem kleinen und drahtigen Kollegen wirkte der zweite Angeklagte wie ein bärtiger Riese. Auch das Leben der beiden hat sich in den letzten drei Jahren unterschiedlich entwickelt: Der Kleinere kommt nicht über den Tod seines Zwillingsbruders hinweg. Dieser wurde nach dem Diebstahl von Luxusautos bei einer Verfolgungsjagd durch einen Polizisten im Autobahntunnel Sévaz erschossen. «Wir waren immer zusammen, nun bin icherstmals alleine», sagte derFranzose, der heute im Restaurant seiner Eltern arbeitet.

Der Grössere hat letzten Oktober geheiratet und ist seit drei Wochen Vater. Er und seine verschleierte Frau sind arbeitslos. Er will nun die Fahrprüfung für Lastwagen machen und ein Transportunternehmen gründen.

Beide Angeklagten sagen, sie seien nicht mehr die gleichen Menschen wie vor der Verfolgungsjagd. «Durch den Tod meines Bruders bin ich reifer geworden», sagte der eine: «Ich habe die Dummheiten aus meiner Jugendzeit hinter mir gelassen.»

Generalstaatsanwalt Fabien Gasser mag den beiden 22-Jährigen, die aus der Banlieue der französischen Stadt Lyonstammen, keinen Glaubenschenken. «Sie geben nur zu, was ihnen nachgewiesen werden kann.» Mit ihren Kollegen (siehe Kasten) seien sie im März und April mehrmals in der Schweiz gewesen–um Garagen auszukundschaften und später Luxusautos zu stehlen.Dies belege die Verortungihrer Mobiltelefone. Die fünfhätten als Bande gewerbsmässigen Diebstahl begangen.

Polizeiauto abgedrängt?

Bei der Verfolgungsjagd sollder Zwillingsbruder ein Waadt länder Polizeiauto ausgebremst haben, damit drei Kollegen in zwei gestohlenen Autos fliehen konnten. Undvor allem soll er bei überhöhter Geschwindigkeit einen Schlenker nach links gemacht haben, um das Polizeiauto abzudrängen. «Nur weil der Polizist geistesgegenwärtig war und wusste, wie er eine Vollbremsung machen kann, sind die beiden nicht verunfallt», sagte ihre Anwältin Odile Pelet.

Gasser beantragte für den Zwillingsbruder wegen bandenmässigem Diebstahl und Gefährdung des Lebens Dritter eine vier- bis viereinhalbjährige unbedingte Gefängnisstrafe. Den zweiten Angeklagten würde er gerne wegen bandenmässigem Diebstahl mindestens zweieinhalb Jahre hinter Gitter schicken.

«Das sind exzessive Strafanträge des Staatsanwalts», sagte Richard Calame, Pflichtverteidiger des Zwillingsbruders. Er verwies darauf, dass sein Mandant zahlreiche Anklagepunkte bestreitet. Ausführlich zeigte er auf, dass der Linksschwenker gegen das Polizeiauto nicht bewiesen werden könne: Dieser Anklagepunkt basiere nur auf den Aussagen der Polizisten. So habe die Freiburger Patrouille, die mit einigem Abstand den Autos folgte, den Schwenker nicht gesehen. Er verlangte eine bedingte Strafe. Zudem könne sein Mandant für die Ereignisse in der Nacht, als sein Bruder starb, nicht belangt werden: Die unmittelbaren Folgen dieser Tat–der Tod seines Zwillings–betreffen ihn so stark, dass eine Strafe unangemessen wäre.

Jean-Pierre Huguenin-Dezot, Pflichtverteidiger des zweiten Angeklagten, sagte: «Mein Mandant ist kein Gentleman-Dieb–aber er ist auch nicht der Hochkriminelle, als den ihn der Staatsanwalt darstellen will.» Die Gruppe habe nie Gewalt angewandt. «Sie wollten sich amüsieren.» Auch er forderte eine bedingte Strafe.

Das Gericht, das aus Platzgründen in Freiburg tagt, verkündet sein Urteil am Freitag.

Frankreich: Zwei Komplizen bereits verurteilt

F ünf Kollegen aus der Banlieue von Lyon waren im Frühling 2010 in der Schweiz auf Diebestour; zwei stehen zurzeit in Frei burg vor Gericht (siehe Haupt text). Zwei der Komplizen sind laut Generalstaatsan walt Fabien Gasser bereits in Frankreich verurteilt worden. Da sie nie in der Schweiz verhaftet worden waren, wurden sie nicht ausgeliefert. Der Fünfte wurde von einem Polizisten erschossen: Er sass im Auto, das die Polizeisperre im Tunnel Sévaz durchbrach. Der Prozess rund um diese Ereignisse findet später vor dem Bezirksgericht Broye statt. njb

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