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Buchen anzubohren ist Sachbeschädigung

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Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat einen Mann aus dem Sensebezirk zu einer Busse verurteilt, weil er versucht hatte, zwei Buchen zum Absterben zu bringen. Am 23. Dezember im letzten Winter hatte der heute 60-Jährige die beiden Bäume auf zwei benachbarten Grundstücken angebohrt. Die Miteigentümergemeinschaft der Liegenschaften reichte daraufhin Klage ein. Laut Strafbefehl wurde der Mann nun von der Staatsanwaltschaft wegen Sachbeschädigung verurteilt. Er erhält eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 240 Franken mit zwei Jahren Bewährungszeit. Dazu kommen eine Busse von 600 Franken sowie die Verfahrenskosten von 425 Franken.

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