Während rund 15 Jahren hatte die Buchhalterin der Freiburger Pfarrei Christ-König mehr als 100 000 Franken aus der Pfarreikasse abgezweigt. Geld, das eigentlich für die Pfarrei oder für wohltätige Zwecke bestimmt gewesen war. 2016 flog der Schwindel auf, gestern nun stand die Buchhalterin vor dem Polizeigericht des Saanebezirks.
Sie hatte im Voraus ihre Taten gestanden und der Pfarrei den Betrag bereits in mehreren Tranchen zurückbezahlt. Der Polizeirichter verurteilte sie in einem abgekürzten Verfahren zu einer bedingten Haftstrafe von 10 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren. Dies wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung.
nas
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