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Buchhaltung für Gemeinden ändert

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Im Frühjahr 2018 genehmigte der Grosse Rat fast ohne Diskussionen die Artikel zu einem neuen Gesetz über den Finanzhaushalt von Gemeinden. Damit hielt das harmonisierte Rechnungslegungsmodell (HRM2) bei den Freiburger Gemeinden definitiv Einzug. Wie im Gesetz festgelegt, werden die kommunalen Budgets und Rechnungen im Kanton Freiburg auf den 1. Januar 2021 nach einem neuen Rechnungslegungsmodell erfolgen, bei dem etwa Gewinne nicht mehr durch ausserordentliche Abschreibungen verschleiert werden können.

Nun hat der Staatsrat auch noch eine Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden verabschiedet. Diese Verordnung führt gewisse Punkte des Gesetzes im Detail aus, wie die Direktion der Institutionen in einem Communiqué schreibt. Diese betreffen etwa die Finanzkennzahlen, die Abschreibungssätze und die Regeln für die Neubewertung des Vermögens.

Wie die Direktion schreibt, habe der Staatsrat einen besonderen Aufwand zur Vernehmlassung betrieben. So sei es vor der Vernehmlassung bereits zu einer Vorvernehmlassung gekommen. Und anschliessend habe es nochmals einen Austausch zwischen dem Amt für Gemeinden und dem Gemeindeverband gegeben.

Eine erste Dokumentation wurde den Gemeinden im Sommer 2019 überwiesen, zusätzliche Unterlagen folgen bis November. Ab Januar 2020 werden zudem Informationsveranstaltungen abgehalten. Auch wird eine ähnliche Schulung für die Revisionsstellen der öffentlichen Rechnungslegung organisiert.

uh

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