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Buess AG rekurriert gegen Entscheid des Oberamts

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 Der Steinverarbeitungsbetrieb Buess AG in Murten hat beim Kantonsgericht Rekurs gegen den Entscheid von Oberamtmann Daniel Lehmann eingereicht. Der Anwalt der Buess AG, André Clerc, bestätigte auf Anfrage der FN einen entsprechenden Bericht von Radio Freiburg. Laut Clerc geht es beim Rekurs vor allem darum, dass der Entscheid des Oberamtmannes nicht verhältnismässig sei.

Mitte November hat Oberamtmann Daniel Lehmann in einer Verfügung der Firma eine Frist bis zum 30. Juni 2015 gesetzt, alle nicht zonenkonformen Tätigkeiten einzustellen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichts. Dieses hat Ende 2013 entschieden, dass die Steinverarbeitung der Buess AG nicht zonenkonform sei.

 «Mit dem Bundesgerichtsurteil ist die Tätigkeit der Buess AG in dieser Zone illegal», so Clerc. «Wir finden, dass der Oberamtmann zuerst ein neues Bewilligungsverfahren einleiten muss.» In der Beschwerde gehe es nicht darum, die Tätigkeiten der Buess AG zu legalisieren, sondern nur um eine gültige Baubewilligung für das Gebäude. «Die Baute selber verstösst ja gegen keine Gesetze. Die Ausmasse wie Höhe oder Breite sind völlig im gesetzlichen Rahmen», sagt André Clerc.

Deshalb findet der Anwalt den Entscheid des Oberamtmanns verfahrensrechtlich falsch: «Das kantonale Raum- und Planungsrecht sieht vor, dass man in einem solchen Fall ein neues Baubewilligungsverfahren machen muss, was der Oberamtmann aber nicht gemacht hat.» Beim Rekurs gehe es einzig darum, das Werkgebäude der Rechtmässigkeit zuzuführen. «Die Zonenkonformität der Tätigkeiten ist nicht Teil der Beschwerde», ergänzt Clerc. tk

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