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Bund will die Raumplanung kontrollieren

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Bis vor kurzem war die Raumplanung ein Thema für Fachleute. Doch je stärker der Staat zur Vermeidung der Zersiedelung in die Raumplanung eingreift, desto stärker betrifft sie auch die Gemeinden. Zum Beispiel, weil sie ihre Bauzonen nicht mehr uneingeschränkt planen können. Die Entwicklung der letzten Jahre mit dem Volks-Ja zur Revisiondes Richtplanungsgesetzes wargestern Thema einer Tagung an der Universität.

Ein «knorzendes» Gesetz

Mit dem Raumplanungsgesetz, das seit 1980 in Kraft ist, versucht der Bund, das Siedlungswachstum zu steuern. Die Befürchtung damals wie heute: Die Schweiz könn- te zubetoniert werden. Doch es sei klar geworden, dass die Umsetzung «knorzt», sagt Baurechts-Professor Bernhard Waldmann. Die Folge seien mehrere Volksentscheide im Bereich der Raumplanung wie die Zweitwohnungsinitiative. «Es musste etwas geschehen.»

Das Gesetz wurde jüngst revidiert, um der Landschaftsinitiative, die ein 20-jähriges Einzonungsmoratorium gebracht hätte, zuvorzukommen. Doch die Umsetzung dieser Revision erhielt einen stark technokratischen Charakter und lässt die Fachleute mit vielen Fragezeichen zurück. Das habe man an der Tagung gut gemerkt, sagt Waldmann. So bleibe vieles unklar: «Wir haben zwar präzisere Vorgaben im Gesetz, doch es ist unklar, wie man zum Beispiel die gesamte Fläche der Bauzonen berechnet, die dem einzelnen Kanton zusteht, und wie diese Flächen auf die einzelnen Regionen und Gemeinden zu verteilen sind.» Die als technisch verstandene Berechnung der Experten habe eine Wirkung weit über das Technische hinaus, betont Waldmann. Es sei zudem nicht einfach, anzugeben, wie sich die Bevölkerung entwickelt und welche Fläche in 15 Jahren gebraucht wird.

Moratorium gibt Zeit

Ein weiteres Thema der Tagung war das aktuelle Moratorium für Ortsplanrevisionen. Bis die Kantone ihre Richtpläne angepasst haben – dafür haben sie maximal fünf Jahre Zeit – können Gemeinden nur noch dann Land einzonen, wenn sich dadurch die gesamte Fläche der Bauzonen im Kanton nicht vergrössert. Alle hängigen Ortsplanungen, die am 1. Mai 2014 noch nicht vom Kanton genehmigt waren, werden dieser neuen Regelung unterworfen. «Überhaupt führt die Gesetzesrevision zu einer erheblichen Einschränkung der Gemeindeautonomie im Bereich von Neueinzonungen.»

Diese Einschränkung der Gemeindeautonomie sei vom Bundesgesetz vorgesehen, sagt Waldmann. «Aber viele Fragen bleiben offen.» Die Kantone müssten nun Klarheit schaffen, vor allem gegenüber den Gemeinden. Sie haben nun fünf Jahre, um ihre Richtplanung und Bestimmungen zu ändern. «Das ist sehr sportlich», schätzt Waldmann. Er erwartet eine rollende Planung, um das Gesetz weiter zu verfeinern.

Antwort: sowohl als auch

Die Leitfrage der Tagung lautete: «Paradigmenwechsel oder alter Wein in neuen Schläuchen?» Die Revision erfinde nichts Neues, sagt Waldmann. Es habe alle Elemente schon gegeben. So betrachtet sei es wirklich alter Wein in neuen Schläuchen. «Aber das Gesetzermöglicht eine verstärkte Steuerung.» Das sei zwar kein Paradigmenwechsel, was die Ziele und Instrumente betrifft, doch die Richtpläne erhielten mehr Zähne.

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