Bund erhebt mehrere Steuern
Neben der festen vom Immatrikulationskanton erhobenenen Steuer bezahlen Fahrzeughalter auch Steuern auf Bundesebene: Bei der ersten Inverkehrssetzung eines Fahrzeuges auf dem nationalen Markt wird eine Bundessteuer in Höhe von vier Prozent des Fahrzeugwertes erhoben. Ausserdem zahlt der Fahrzeugführer dem Bund indirekt eine Verbrauchssteuer. Es handelt sich dabei um die Mineralölsteuer zwischen 74 und 76 Rappen pro Liter Treibstoff. Darüber hinaus ist 2005 durch wirtschaftliche Kreise die Erhebung von 1,5 Rappen pro Liter Treibstoff zwecks Verminderung der CO2-Emissionen eingeführt worden. mb