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Bundesgericht befindet kaum über Schliessung

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Ab der Eröffnung der Poyabrücke im Oktober dürfen keine Privatautos mehr über die Zähringerbrücke fahren. Dagegen hatten sich insgesamt 16 Parteien gewehrt (die FN berichteten). Nachdem das Kantonsgericht die Schliessung der Brücke im Januar bestätigt hat, haben nun verschiedene Beschwerdeführer entschieden, ihre Einsprache nicht ans Bundesgericht weiter zu ziehen. Dies teilten der Quartierverein Burg, der Gewerbeverein Burg, Gastro Freiburg Stadt, der Verein der Lausannegasse sowie Antoinette und Bruno de Weck gestern Abend mit.

 Das Kantonsgericht habe festgehalten, dass ein Gericht Verkehrsmassen kaum abschätzen könne, sagt Jacques Piller, ehemaliger Präsident des Quartiervereins Burg. «Es stützte sich auf die Argumente der beiden Seiten und kam zum Schluss, dass die öffentlichen Interessen grösser sind, als die privaten.» Das Bundesgericht würde wohl gleich entscheiden, deshalb lohne sich ein Weiterzug nicht.

Ausserdem sehe er im Entscheid des Kantonsgerichts Hoffnung, dass die Schliessung der Zähringerbrücke allenfalls nicht definitiv sei. «Die Schliessung wurde aufgrund von Prognosen beschlossen, es sind Korrekturen möglich», heisst es in der Mitteilung. Und Piller fügt an, dass ein Weiterzug für die Einsprecher finanziell kaum möglich gewesen wäre.

Ob keiner der 16 Einsprecher vor Bundesgericht geht, war gestern Abend noch nicht klar. Die Frist lief aber bereits letzten Freitag ab. «Es ist sehr unwahrscheinlich, die Einsprecher hätten uns ziemlich sicher informiert», sagt Thierry Steiert, Gemeinderat von Freiburg, auf Anfrage. Das Bundesgericht hat allerdings noch nicht informiert; weder Stadt noch Kanton. mir

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