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Bundesgericht bestätigt die Gruyère-Grenze in Jaun

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Die Milch der Jauner Bauern ist für die Herstellung des Gruyère AOP-Käses zugelassen, jene der Bauern des Berner Nachbardorfes Abländschen nicht: Mit diesem gestern veröffentlichten Entscheid hat das Bundesgericht die Bestimmungen des Pflichtenhefts für die Herstellung des Gruyère AOP bestätigt und eine Beschwerde abgewiesen. Diese stammte vom ehemaligen Käser in Jaun, der Milch aus Abländschen für die Gruyère-Produktion verwendet hatte, obwohl das nicht zulässig ist. Die Sortenorganisation des Gruyère AOP ist erleichtert über das Urteil. ak

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