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Bundesgericht bestätigt Gefängnisstrafe

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Lausanne Nun hat das Bundesgericht das Strafmass gegen den Mann, der sich manchmal als «Chef der türkischen Mafia» ausgegeben hat, bestätigt.

Der Vergewaltiger, der sich auch «Professor» nennen liess, wurde vom Kantonsgericht als Mann umschrieben, der sich wie ein Mafiosi aufführt. Er hatte seinen Einfluss auf eine um 25 Jahre jüngere Frau ausgenützt, um sexuelle Beziehungen mit Spuren der Gewalt zu erzwingen.

Das Opfer hatte ihn im Jahre 2004 angezeigt. Sie hatte zugegeben, seinem Zwang nachgegeben zu haben. Dabei wurde sie manchmal auch mit einer Waffe bedroht. Ein Gynäkologe hatte Rötungen und Blutergüsse auf dem Körper der Frau entdeckt.

Die Affäre wurde komplizierter, als die Frau die Vorwürfe gegen den Mann zurückzog. Ihr Schreiben hatte aber nicht genügt, um den Mann als unschuldig zu beurteilen. Ein Zeuge bestätigte, dass die Frau den Brief unter Zwang schreiben musste.

Im August 2007 hatte das Bundesgericht die Verurteilung des Mannes aufgehoben, weil es gewisse Ungereimtheiten entdeckte. Der Fall wurde ans Kantonsgericht zur Neubeurteilung zurückgewiesen.

Mordvorbereitungen

Im Februar 2008 bestätigte das Kantonsgericht sein erstes Urteil. Es gab an, dass es genügend Indizien besitze, um jeden Zweifel über seine Schuld auszuschliessen. Es hielt dabei fest, dass der Vergewaltiger ein Mann sei, der sich nicht scheue, Einschüchterungsmethoden anzuwenden. Er ist im Übrigen in andere Strafverfahren verwickelt. Eines betrifft Vorbereitungen für die Ermordung oder Tötung eines Untersuchungsrichters. sda

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