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Bundesgericht bestätigt ordentliche Verwahrung

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Der zweifache Mörder hatte eine stationäre therapeutische Massnahme beantragt. Doch im gestern publizierten Entscheid schreiben die Lausanner Richter, aufgrund der beiden psychiatrischen Gutachten könne davon ausgegangen werden, dass der Verurteilte keiner Therapie zugänglich sei. Abgewiesen hat das höchste Schweizer Gericht das Argument des Täters, wonach eine Verwahrung erst nach einer erfolglosen stationären therapeutischen Massnahme angeordnet werden dürfe. Im Gesetz fänden sich keinerlei Hinweise dafür, schreibt das Bundesgericht.

Der Verurteilte hatte 2013 die 19-jährige Marie in einen Wald bei Châtonnaye entführt, wo er sie über Stunden quälte und schliesslich erdrosselte. Das Kantonsgericht Waadt verurteilte den Mann im September 2018 wegen Mordes, Freiheitsberaubung, Entführung, sexueller Nötigung und weiterer Delikte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und einer ordentlichen Verwahrung.

Bereits im Jahr 2000 war der Mann im Alter von 22 Jahren zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er hatte 1998 seine damalige Ex-Freundin vergewaltigt und erschossen. 2012 erfolgte eine bedingte Entlassung – und der Mörder schlug erneut zu.

vau/sda

 

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