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Bundesgericht macht politischen Schritt zur Kontrolle von Hanf zunichte

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Vor genau einem Jahr hat der Freiburger Grosse Rat entschieden, dem Westschweizer Konkordat zu einem Gesetz über den Anbau und Handel von legalem Hanf beizutreten. Das Gesetz und eine Verordnung sind am 1. März dieses Jahres in Kraft getreten.

Nun muss die Sicherheits- und Justizdirektion den Staatsrat davon in Kenntnis setzen, dass diese Artikel wieder aus der Gesetzessammlung des Kantons gestrichen werden; eine entsprechende Information wird auch in Kürze im Amtsblatt erscheinen. Grund dafür ist ein Entscheid des Bundesgerichts von Ende letzter Woche, wonach die Westschweizer Kantone mit dem Konkordat ihre Kompetenzen überschritten haben. Die Bundesgesetzgebung über Betäubungsmittel lasse den Kantonen keinen Spielraum für eigene Regeln.

Abfuhr trotz Gutachten

Überrascht von diesem Entscheid aus Lausanne ist Benoît Rey, juristischer Berater bei der Freiburger Sicherheits- und Justizdirektion. Rey hatte als Freiburger Vertreter in der Arbeitsgruppe zum Westschweizer Hanfkonkordat mitgearbeitet.

«Wir hatten beim Bund speziell ein Rechtsgutachten eingeholt», so Rey. «Das bestehende Bundesrecht zum Hanf ist eigentlich Strafrecht. Wir waren in der Arbeitsgruppe der Meinung, dies lasse Platz für eine Regelung zum legalen Hanf.»

Rey zeigt sich vom Entscheid des Bundesgerichts zudem überrascht, weil einzelne Kantone schon ihre eigene Gesetzgebung zum Hanf haben. «Es war ein klarer politischer Wille für eine bessere Prävention vorhanden», so Rey.

«Verschiedene Philosophien»

Sogar vom Bundesgericht her erhielt das Westschweizer Konkordat ein positives Signal. Als nämlich fünf Waadtländer Hanf-Händler Einsprache erhoben, sprach das Bundesgericht dieser keine aufschiebende Wirkung zu. Die Westschweizer Kantone haben deshalb eine Kommission eingesetzt, die unter anderem Formulare für die Gesuche zur Bewilligung von legalem Hanfhandel ausarbeitete.

Eine Mehrheit von Deutschschweizer Bundesrichtern setzten sich nun gegen ihre Westschweizer Kollegin durch. «Es gibt da zwei verschiedene Philosophien», interpretiert Rey den Entscheid.

Für Freiburg hat die Aufhebung des Westschweizer Konkordates vorläufig wenig Auswirkungen. Bereits bei der Parlamentsdebatte vor einem Jahr sagte Justizdirektor Erwin Jutzet, das Thema sei nicht von grosser Aktualität. Kommissionspräsident Markus Bapst sagte damals, der Hanfhandel sei im Kanton fast vollständig verschwunden. Er sah das Gesetz als präventives Mittel, falls der Handel wieder zunähme.

 Diese Einschätzung hat sich seit der Inkraftsetzung des Konkordats bestätigt. Alain Maeder, Chef des Amtes für Gewerbepolizei, sagt, dass in diesem halben Jahr genau ein Gesuch für den Handel von Industriehanf eingereicht und auch genehmigt worden sei.

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