Wer ans Freiburger Kantonsgericht gelangt, kann dies unabhängig von der Verfahrenssprache entweder auf Französisch oder Deutsch tun. Dies hat das Bundesgericht befunden. Es korrigierte damit einen Entscheid des Freiburger Kantonsgerichts. Dieses hatte einen Deutschsprachigen zu Unrecht angewiesen, eine Eingabe auf Französisch zu verfassen.
cn
Bericht Seite 3
Kommentar (0)
Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.
Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.