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Bundesgericht spricht sich gegen die Buvette aus

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 Im Glanebezirk kämpft ein Ehepaar darum, in der Landwirtschaftszone eine Buvette betreiben zu dürfen. Der Streit dauert schon lange an: 2001 hatte das Ehepaar eine Baubewilligung beantragt, um einen bestehenden Unterstand auszubauen: Beim Gîte de Prilaz gibt es heute Pferdeboxen und eine Buvette. Die Gemeinde Massonnens hatte damals die Bewilligung erteilt, wurde aber vom kantonalen Bau- und Raumplanungsamt zurückgepfiffen: In der Landwirtschaftszone sei eine solche Baute nicht erlaubt. 2008 liess das Raumplanungsamt die Buvette schliessen.

2011 legte die Gemeinde eine Ortsplanrevision vor, in welcher sie die Zone mit der Buvette in eine Freizeitzone umwandeln wollte. Die Gemeinde und das Ehepaar argumentierten, der Weg der Jakobspilger führe an der Buvette vorbei; und auch Reiterinnen und Reiter stiegen dort gerne ab. Das Raumplanungsamt wies die Zonenänderung ab, ebenso das Kantonsgericht: Mit dem Raumplanungsgesetz solle die Landschaft vor der Zersiedelung geschützt werden, argumentierten sie. Massonnens gehöre zu keiner touristischen Zone, die eine Ausnahmebewilligung zulassen würde; die Buvette liege weit ab von der nächsten Siedlung. Dass das Ehepaar die Buvette bereits umgebaut habe, sei kein Grund, nachträglich eine Ausnahme zu machen.

Das Ehepaar zog das Urteil vor das Bundesgericht. Die Behörden hätten ihnen versprochen, dass ihr Land umgezont werde. Es verstosse gegen Treu und Glauben, wenn sie nun die Buvette nicht führen könnten, so die Argumentation des Paars. Das Bundesgericht sieht dies anders. Zwar hätte die Gemeinde gerne das Land in eine Freizeitzone umwandeln wollen. Doch weder der Oberamtmann noch das kantonale Raumplanungsamt hätten dem Ehepaar zugesagt, das Land umzuzonen, im Gegenteil. Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Ehepaars ab. Dieses darf im Gîte de Prilaz keine Buvette führen. Das Ehepaar trägt die Verfahrenskosten von 4500 Franken.  njb

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