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Bundesgericht: Staatsanwalt ist befangen

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Freiburg Der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser muss das Verfahren gegen einen Polizisten abgeben, der 2010 einen Autodieb erschossen hat. Er gebe den Anschein, befangen zu sein, urteilt das Bundesgericht. So habe er bei der Einstellung des Verfahrens keinen Zweifel an der Unschuld des Polizisten gezeigt und nicht weniger als 17 Beweisanträge abgewiesen. njb

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