Das Bundesgericht bestätigt einen Verweis der kantonalen Gesundheitsdirektion gegen einen orthopädischen Chirurgen. Dieser habe das Prinzip der freien Wahl des Patienten nicht respektiert (die FN berichteten). Nach einer Operation empfahl der Mann einer Patientin, sich an ein Physiotherapiezentrum zu wenden, an dem er finanziell beteiligt war. Die Patientin beschloss nach zwei Sitzungen, sich an einen anderen Physiotherapeuten zu wenden. Der Chirurg äusserte sich negativ über den neuen Therapeuten. Dieser und die Patientin beschwerten sich bei der zuständigen Stelle.
Verweis bestätigt
Der Chirurg erhielt von der Gesundheitsdirektion einen Verweis, mit Hinweis auf den Interessenskonflikt zwischen medizinischen und finanziellen Interessen. Das Kantonsgericht bestätigte den Verweis. Die Bundesrichter stellten nun fest, dass der Mann die Patientenrechte eingeschränkt habe. fca/sda