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Bundesgericht: Ungenügender Mindestabstand

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Die Arbeiten auf der Baustelle der Lehrwerkstätten im Perollesquartier sind eingestellt worden, weil die Nachbarn Beschwerde gegen das Bauprojekt eingereicht haben. Der Eigentümer des Gebäudes der Chocolat Villars sowie ein Mieter, die Parvico AG, verlangten, dass der Neubau um zehn Meter zurückversetzt werde: Das Villars-Gebäude habe eine denkmalgeschützte Fassade und werde durch die 180 Meter lange Lehrwerkstätte regelrecht erdrückt, lautete ihre Begründung. Das Verwaltungsgericht des Kantons Freiburg hatte die Einsprache gegen die Ausnahmebewilligung des Oberamtes im Mai 2007 abgelehnt: Dritte erlitten keinen unverhältnismässigen Schaden, sagte das Gericht.

Das Bundesgericht hat diesen Entscheid im vergangenen Februar korrigiert. Laut den obersten Richtern in Lausanne ist das Freiburger Verwaltungsgericht «in Willkür verfallen». Die Abweichung zum gesetzlichen Abstand könne nämlich keineswegs als geringfügig betrachtet werden. So weise die Westfassade des geplanten Gebäudes lediglich einen Abstand von 6,63 statt der verlangten zehn Meter auf. njb

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