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Bundesgericht weist Beschwerde gegen Sperrung der Alpwege zurück

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Autor: Karin aebischer

PlasselbDas neue Verkehrskonzept auf Alp- und Forstwegen im Sense-Oberland passt der Gemeinde Plasselb nicht. Von Plasselber Boden aus würden damit gleich alle drei Aufstiege zum Schwyberg gesperrt. Die Gemeinde hatte deshalb beim Kantonsgericht Beschwerde eingereicht (die FN berichteten). Diese wurde abgewiesen und die Gemeinde zog das Urteil weiter ans Bundesgericht. Dieses hat im Urteil vom 14. September entschieden, die Beschwerde der Gemeinde Plasselb gegen die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion des Kantons Freiburg im Zusammenhang mit der Sperrung der Alpwege abzuweisen oder gar nicht darauf einzutreten. Es wurden jedoch weder Gerichtskosten erhoben noch Parteientschädigungen zugesprochen.

Nicht genug angehört

Die Gemeinde Plasselb rügte in ihrer Beschwerde, sie sei vom Tiefbauamt, vom Amt für Wald, Wild und Fischerei sowie vom Amt für Landwirtschaft nicht korrekt in den Entscheidungsprozess eingebunden worden. Die Baudirektion habe sich in ihrer Verfügung mit den vorgebrachten Argumenten nicht auseinandergesetzt. Somit sei der Gemeinde das rechtliche Gehör nicht ausreichend gewährt worden. Das Kantonsgericht war auf diese Rüge nicht eingetreten. Es sei unbegründet, dass die Gemeinde dies nun bemängle, urteilt das Bundesgericht. Sie lege zum Beispiel nicht konkret dar, mit welchen Argumenten sich die Baudirektion nicht auseinandergesetzt habe.

Plasselb hofft weiter

«Der Gemeinderat hat diesen Entscheid mit grossem Bedauern zur Kenntnis nehmen müssen», teilt die Behörde auf der Gemeindehomepage mit. Zur Urteilsbegründung könne der Gemeinderat noch keine Stellung nehmen, da diese erst am Freitagmorgen auf der Gemeindekanzlei eingetroffen sei, erklärt Gemeindeschreiber Anton Raemy. Der Gemeinderat werde auf der Grundlage der durchgeführten Petition für eine Gleichbehandlung aller Regionen im Kanton Freiburg den politischen Weg nicht ausser Acht lassen, teilt er weiter mit.

Die Petition von FDP-Grossrat Ruedi Vonlanthen und SVP-Grossrat Alfons Piller verlangt, dass die Verkehrsregelung auf den Alp- und Waldstrassen überarbeitet, besser den Bedürfnissen der Bevölkerung angepasst und noch einmal öffentlich aufgelegt wird. Am 14. Juli haben die Grossräte bei der Staatskanzlei 11 111 Unterschriften deponiert. «Seither haben wir nichts gehört», sagt Ruedi Vonlanthen. Er habe die Urteilsbegründung noch nicht studiert. «Für uns ist es jedoch nicht relevant, was das Bundesgericht sagt», erklärt Vonlanthen.

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