Seit März ist der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser in der Affäre Marie Garnier im Ausstand. Er hatte dies selbst beantragt, und das Kantonsgericht hatte dem stattgegeben. Die alt Staatsrätin Marie Garnier hingegen war damals mit ihrem eigenen Gesuch, Gasser habe in den Ausstand zu treten, abgeblitzt: Sie habe den Antrag zu spät gestellt, befanden die Richter. Garnier zog den Entscheid vor das Bundesgericht. Doch auch dieses weist nun ihren Rekurs ab: Für sie bestehe keinerlei Interesse daran, den Entscheid des Kantonsgerichts für ungültig zu erklären. Auch die Absicht, Gasser rückwirkend in den Ausstand zu schicken und so seine Untersuchungsergebnisse für nichtig zu erklären, lehnt das Bundesgericht ab.
njb
Bericht Seite 5