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Bundesgericht weist Rekurs des Spitals ab

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Seit seiner Rückenoperation am Freiburger Spital HFR vor vier Jahren kann Guido Betschart nicht mehr richtig gehen. Er verlangt vom Spital eine Entschädigung. Weil sich die ehemalige Generaldirektorin Claudia Käch und Verwaltungsratspräsident Philippe Menoud in die Untersuchung des Falls eingemischt hatten, schickte das Freiburger Kantonsgericht die beiden in den Ausstand (die FN berichteten). Das Bundesgericht stützt nun diesen Entscheid und weist den Rekurs des Spitals ab. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

njb

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