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Bundesgesetz würde kantonale Regelung toppen

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Der Nationalrat hat sich diese Woche für ein Verbot von Elektroheizungen bis 2025 ausgesprochen. Er geht damit laut einer Mitteilung des Staatsrates in die gleiche Richtung, wie die vom Freiburger Grossen Rat beschlossene Gesetzesänderung, über die das Volk am 25. November abstimmt. «Das zeigt, dass der generelle Trend in diese Richtung geht», sagte Volkswirtschaftsdirektor Beat Vonlanthen gestern auf Anfrage. Die Zielsetzung des Staatsrats werde bestätigt. Selbst wenn das Volk das Verbot von Elektroheizungen ablehnt, wird der Kanton Freiburg die übergeordnete Bundesregelung übernehmen müssen, führte Vonlanthen weiter aus. Sein Fazit: «Die Gegner des Verbots könnten ihr Ziel deshalb ohnehin nicht erreichen.»

Sanfter Übergang

Die Motion des Nationalrats beauftragt den Bundesrat, dem Parlament gesetzliche Rahmenbedingungen zu unterbreiten. Das Ziel ist, die heute noch bestehenden Elektroheizungen bis spätestens 2025 grösstenteils durch effizientere Heizsysteme zu ersetzen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sollen dann als Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich verankert werden.

Deshalb könne der Freiburger Staatsrat auch unter einer Bundesregelung die beabsichtigten Massnahmen zugunsten eines sanften Übergangs umsetzen, betonte Vonlanthen. Mit einer Annahme stellten die Freiburger sicher, so Vonlanthen, dass der Ersatz von Elektroheizungen in einem flexiblen Rahmen erfolge. Der Freiburger Grosse Rat hatte im Februar dem neuen Energiegesetz und insbesondere den Artikel 15, der den Ersatz von Elektroheizungen und Elektroboilern bis 2025 vorsieht, zugestimmt.

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