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Bundesrat bedauert Verlust von Kulturgut

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Romont

Bundesrat bedauert Verlust von Kulturgut

In Romont ist im Juni 2006 ein unbewohntes, denkmalgeschütztes Haus widerrechtlich gesprengt worden (FN vom 21. August). Der Kanton Freiburg habe dadurch ein schützenswertes Kulturgut verloren. Dies bedauert der Bundesrat in seiner Antwort auf einen Vorstoss von Nationalrat Pierre Kohler (CVP/JU).Der Bundesrat sieht von Sanktionen gegen die Armee, welche die Sprengung vornahm, ab, wie aus seiner am Dienstag publizierten Antwort hervorgeht. Er hält die Armee jedoch dazu an, bei künftigen Absprachen mit örtlichen Behörden «auf präzise und vollständige Rückmeldungen zu insistieren».Sprengaufträge seien auch mit dem Bundesamt für Kultur abzusprechen, wenn Ortsbilder von nationaler Bedeutung betroffen sein könnten, schreibt der Bundesrat weiter. Die Armee sei im vorliegenden Fall lediglich Ausführungsverantwortliche gewesen. Mit zum Missverständnis habe beigetragen, dass die Rettungstruppen der Armee nicht auf einen Rekurs hingewiesen wurden.Nach der am 1. Juni 2006 vollzogenen Sprengung hatte bereits der Schweizer Heimatschutz protestiert. Er forderte härtere Strafen; die vom heutigen Recht vorgesehene Busse genüge nicht. Auch der Kanton Freiburg hatte das Vorgehen der Eigentümerschaft eingeklagt. FN/sda

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