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Bundesrat beschliesst Exportverbot von Luxusgütern nach Russland

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Der Bundesrat zieht bei den Sanktionen gegen Russland erneut mit. Er hat am Freitag entschieden, das vierte Sanktionspaket der EU zu übernehmen. Dieses enthält weitergehende Massnahmen im Güterbereich – beispielsweise wird die Ausfuhr von Luxusgütern untersagt.

Das Exportverbot von Luxusgütern betrifft gemäss der Mitteilung der Regierung nur einen geringen Anteil der weltweiten Exporte der Schweiz dieser Gütergruppe. Einzelne Unternehmen könnten jedoch stark davon betroffen sein.

Nach Angaben des Bundesrats geht es bei den neuen Sanktionen ferner um Einschränkungen von Transaktionen mit bestimmten staatseigenen Unternehmen sowie ein Verbot der Erbringung von Ratingdiensten für russische Kunden oder Organisationen.

Ebenfalls Teil des vierten EU-Sanktionspakets ist der Entzug der Meistbegünstigungsbehandlung gegenüber Russland im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Über diesen Teil wird der Bundesrat aufgrund einer Analyse des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) entscheiden.

In Kraft treten werden die neuen Sanktionen in den nächsten Tagen. Bereits seit Mittwoch stehen 197 weitere natürliche Personen und neun Organisationen auf der Sanktionenliste. Dazu gehören unter anderen die beiden Oligarchen Roman Abramowitsch und Andrej Melnitschenko. Ihre Vermögen in der Schweiz müssen gesperrt werden.

Die EU hatte am Dienstag angesichts der anhaltenden Militärinvasion Russlands in der Ukraine eine weitere Ausweitung der Sanktionen gegenüber Russland beschlossen.

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