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Bundesrat beschränkt Arbeitsimmigration von Kroatinnen und Kroaten

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Im Jahr 2023 wird der Zugang kroatischer Arbeitskräfte zum Schweizer Arbeitsmarkt erneut beschränkt.

Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Schutzklausel im Freizügigkeitsabkommen zu aktivieren. Das heisst, dass Kontingente eingeführt werden.

Konkret stehen im kommenden Jahr 1150 neue Aufenthaltsbewilligungen der Kategorie B und 1007 neue Kurzaufenthaltsbewilligungen der Kategorie L für kroatische Arbeitskräfte zur Verfügung. Zum Vergleich: Zwischen Januar und Oktober 2022 hat die Schweiz 2413 B-Bewilligungen für kroatische Arbeitskräfte erteilt.

Der Bundesrat schreibt dazu, dass die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Kroatien im laufenden Jahr stark gestiegen sei und die im Freizügigkeitsabkommen festgelegten Schwellenwerte überschritten habe. Kroatische Arbeitskräfte seien vor allem in der verarbeitenden Industrie und im Baugewerbe gefragt, zudem im Gastgewerbe, im Handel und in der Arbeitsvermittlung.

Die Aufenthaltsbewilligung B hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Sie wird erteilt, wenn EU/Efta-Bürgerinnen und -Bürger den Nachweis einer unbefristeten oder auf mindestens 365 Tage befristeten Anstellung erbringen. Die Gültigkeitsdauer der L-Bewilligung entspricht derjenigen des Arbeitsvertrags. Sie kann bis zu einer Gesamtdauer von weniger als 12 Monaten verlängert werden.

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