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Bundesrat ist gegen SVP-Initiative

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BERN Der Bundesrat will die Volksinitiative der SVP «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» mit einer Anpassung des Ausländergesetzes konfrontieren. Er hat am Mittwoch die Weichen für einen indirekten Gegenvorschlag gestellt.

Die im Februar 2008 mit rund 211 000 Unterschriften eingereichte Ausschaffungsinitiative verlangt, dass Ausländer automatisch ausgeschafft werden müssen, wenn sie wegen einer schweren Straftat verurteilt worden sind. Dasselbe gilt für jene, die missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.

Laut Bundesrat verstösst die Initiative mit diesem harten Regime zwar nicht gegen zwingendes Völkerrecht, so dass sie gültig zu erklären ist. Ihre Annahme würde aber zu «erheblichen Kollisionen» mit dem übrigen Völkerrecht und mit Garantien der Bundesverfassung führen.

Das Volksbegehren müsse deshalb dem Parlament zur Ablehnung empfohlen werden.

Einheitliche Praxis ist das Ziel

Gleichzeitig fällte der Bundesrat den Richtungsentscheid für einen Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe. Mit einer Anpassung des Ausländergesetzes will er laut Mitteilung des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) «das Anliegen der Initiative aufnehmen, ohne dass ein Widerspruch zum Völkerrecht oder zu den Grundrechten der Bundesverfassung entsteht». sda

Bericht Seite 27

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