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Bundesrat lehnt Auslosung von Bundesrichterinnen und -richtern ab

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Der Bundesrat ist gegen die Auslosung von Bundesrichterinnen und -richtern. Er lehnt die Justizinitiative ab, über die am 28. November abgestimmt wird.

Aus Sicht von Bundesrat und Parlament eignet sich das Losverfahren nicht zur Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter, wie der Bundesrat am Montag mitteilte. An die Stelle einer demokratischen Wahl träte ein Losverfahren, bei dem der Zufall entscheidet.

Heute wählt das Parlament die Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Die Wahlen finden alle sechs Jahre statt. Das Parlament achtet dabei auf eine angemessene Vertretung der politischen Parteien, den sogenannten Parteienproporz. Vorbereitet werden die Wahlen von der parlamentarischen Gerichtskommission.

Mehr Unabhängigkeit

Die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)» will das heutige Wahlverfahren durch ein Losverfahren ersetzen.

Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten beeinträchtigt die Wahl durch die Bundesversammlung die richterliche Unabhängigkeit. Künftig sollen die Bundesrichterinnen und Bundesrichter daher durch das Los bestimmt werden und sich keiner Wiederwahl mehr stellen müssen.

Wer am Losverfahren teilnehmen darf, würde eine vom Bundesrat bestimmte unabhängige Fachkommission entscheiden und nicht wie heute durch die Gerichtskommission. Wie genau das Losverfahren aussehen könnte, lässt der Initiativtext offen. Die Amtssprachen müssten angemessen vertreten sein.

Die Initiative hat einen schweren Stand: Der Nationalrat empfiehlt sie mit 191 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen, der Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen zur Ablehnung. Laut den Parlamentsfraktionen hat sich das bestehende System bewährt. Die Wahl durch das Parlament verschaffe dem ganzen Verfahren demokratische Legitimität.

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