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Bundesrat spricht sich für Armee-Imame aus

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Es ist eine verzwickte Sache. Die gesellschaftliche Entwicklung der letzten Jahre und Jahrzehnte hat es mit sich gebracht, dass in der Schweizer Armee vermehrt auch Muslime Dienst tun. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die Armeeseelsorge in ihren Reihen auch muslimische Geistliche haben müsste, um ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen. Zugleich sieht die Landesregierung auch das Dilemma: Die Rekrutierung von Personal ist schwieriger als angenommen.

Die Diskussion angestossen haben zwei Bundesparlamentarier. Auslöser der beiden Vorstösse von Beat Arnold (SVP/UR) und Quadro Lorenzi (Lega dei Ticinesi) waren wiederum Aussagen von Armeechef Philip­pe Rebord, er hätte nichts gegen einen Militär-Imam einzuwenden.

Gemäss Militärgesetz hätten Angehörige der Armee das Recht auf seelsorgerliche Betreuung, und zwar unabhängig von ihrer Religion, hält der Bundesrat in seiner Antwort an Beat Arnold fest. Schon heute könnten sie in gewissen Fällen vertrauenswürdige muslimische Fachpersonen kontaktieren. Darüber hinaus bestehe der Bedarf, in ausserordentlichen Situationen wie etwa einem Todesfall rasch auf Unterstützung von Fachpersonen zurückgreifen zu können, die mit der Armee und ihren Prozessen vertraut seien. Dieses System habe sich bislang bewährt, betont der Bundesrat in seiner Antwort.

Imame mit Hauptmannsgrad

Dem Bundesrat sind zwar keine Zahlen bekannt, wie viele Armeeangehörige Muslime sind. Er geht jedoch davon aus, dass die Armeeseelsorge ohne die Rekrutierung von muslimischem Fachpersonal «ihre Aufgabe künftig nicht mehr für sämtliche Angehörige der Armee befriedigend» wird erfüllen können. Derzeit fehlten aber die Voraussetzungen, um muslimische Geistliche in die Armeeseelsorge zu integrieren, zumal Imame als Seelsorger mit dem Grad eines Hauptmanns eingesetzt werden würden.

Keine Rücksicht möglich

Als Voraussetzungen für die Ernennung zum Hauptmann Seelsorge nennt der Bundesrat explizit: eine theologische Ausbildung in der Schweiz oder ihren Nachbarstaaten, das zweifelsfreie Bekenntnis zur Schweiz und deren Institutionen, die Bereitschaft, sich den Strukturen der Armee unterzuordnen und für sämtliche Angehörige der Armee seelsorgerisch tätig zu sein. «Ein Imam, der diese Voraussetzungen erfüllt, stellt kaum ein Risiko dar, Angehörige der Armee zu radikalisieren.»

Der Bundesrat geht davon aus, dass die Zahl muslimischer Armeeangehöriger zunehmen werde. Er begrüsst daher die Diskussion zwischen den Departementen, wie künftig mit dieser Entwicklung umgegangen werden soll. Oberstes Prinzip der Armee bleibe jedoch die Aufgabenerfüllung und damit ein geordneter Dienstbetrieb, der von allen akzeptiert werden müsse. «Aufweichungen dieses Grundsatzes wird es keine geben», schreibt der Bundesrat auf die Frage, ob die Armee künftig auf den Ramadan Rücksicht nehmen müsse.

kath.ch

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