Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Bundesrat verschärft Kartellgesetz

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Bern Der Bundesrat will dem Parlament Anfang nächsten Jahres die Botschaft für ein schärferes Kartellgesetzes unterbreiten. Er hat dazu gestern die Eckwerte der ersten umfassenden Revision des Kartellgesetzes festgelegt. Neu sollen horizontale und vertikale Wettbewerbsabsprachen grundsätzlich verboten sein. Nur Absprachen, die volkswirtschaftlich effizient sind, können von den Wettbewerbsbehörden auf Antrag der betroffenen Firmen bewilligt werden. Das führt zu einer Umkehr der Beweislast: Heute muss die Wettbewerbskommission (Weko) Unternehmen nachweisen, dass sie den Wettbewerb in erheblichem Ausmass beeinträchtigen. Gemäss Bundesratsvorschlag müssen künftig die Unternehmen belegen, warum sie nicht gegen das Verbot verstossen.

Weiter sollen künftig auch Konsumenten eine zivilrechtliche Wettbewerbsklage einreichen dürfen.

Die Vorschläge des Bundesrats zur Revision des Kartellrechts stossen überall auf grosse Skepsis. Der Linken sind die milderen Strafen für Unternehmen ein Dorn im Auge. Wirtschaftsparteien und -verbände lehnen die Beweislastumkehr bei vertikalen Absprachen ab. sda/ki

Bericht Seite 33

Meistgelesen

Mehr zum Thema