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Bundesrat will Gebärdensprachen gesetzlich anerkennen

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Der Bundesrat plant die gesetzliche Anerkennung der Gebärdensprachen im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates wünscht für die Anerkennung der Gebärdensprachen jedoch ein eigenes Gesetz.

Der Bundesrat will die drei in der Schweiz genutzten Gebärdensprachen über eine Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes gesetzlich anerkennen. In diesem Sinne hat er sich für die Annahme einer Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) ausgesprochen.

Die Kommission möchte allerdings die Anerkennung der Gebärdensprache in ein eigenes Gesetz giessen. Dies hatte sie Anfang April mit 17 zu 7 Stimmen beschlossen. Gesetzlich regeln will die WBK-N neben der Anerkennung und Förderung der Gebärdensprachen insbesondere die Chancengleichheit, etwa betreffend Information, Kommunikation, politische Mitwirkung, Dienstleistungen, Kultur, Bildung, Arbeit und Gesundheit.

Der Bundesrat sei bereit, die gesetzliche Anerkennung der Gebärdensprache an die Hand zu nehmen, schreibt er zwar in seiner Antwort auf den Vorstoss. Allerdings will er dafür nur das Behindertengleichstellungsgesetz entsprechend ergänzen, dies, «um die Kohärenz des Behindertengleichstellungsgesetzes zur gewährleisten».

Dies würde es laut der Landesregierung erlauben, auf die bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Förderung der Gleichstellung von gehörlosen Menschen zu verweisen. Diesen Weg schlägt der Bundesrat vor, weil er keine personellen und finanziellen Auswirkungen hätte. Eine weitergehende Förderung der Gebärdensprache würde dagegen erhebliche personelle und finanzielle Mittel benötigen, «die nicht vorhanden sind und zur Verfügung gestellt werden müssten».

Gehörlosenbund wünscht eigenes Gesetz

Eine rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen ist ein Anliegen des Schweizerischen Gehörlosenbundes. Er wünscht sich ein eigenes Gesetz, denn nur ein Gebärdensprachegesetz werde es ermöglichen, die Gebärdensprache und die Kultur von gehörlosen Menschen anzuerkennen.

Der Bundesrat hingegen will Gebärdensprachen nicht als offizielle Landessprachen anerkennen. Die Anerkennung sei keine zwingende Voraussetzung, um die soziale Teilhabe von hörbehinderten und gehörlosen Menschen weiter zu fördern und zu verbessern, schrieb er in einem im September 2021 veröffentlichten Bericht.

Rund 10’000 gehörlose Menschen in der Schweiz benutzen laut dem Bundesrat eine der drei schweizerischen Gebärdensprachen als Erstsprache: die Deutschschweizer Gebärdensprache, die Langue de signes française und die Lingua dei segni italiana. Seit vierzig Jahren setzen sich die Gehörlosen aktiv für die Anerkennung und Förderung ihrer Sprache ein.

Als erster Rat wird sich der Nationalrat mit der Motion der WBK-N befassen.

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