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Bundesrat will keine Haftungsregeln

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In einer Medienmitteilung vom 14. August räumt der Bundesrat der Einhaltung der Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt einen hohen Stellenwert ein.

Der Bundesrat hat bereits 2017 in seiner Botschaft zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» festgehalten, dass er die Kernanliegen der Initiative unterstütze. Hingegen geht ihm das Volksbegehren unter anderem aufgrund der geforderten Haftungsregeln zu weit. Der Bundesrat anerkennt in seiner Mitteilung, dass bei der Einhaltung von Menschenrechten und beim Umweltschutz für Schweizer Unternehmen im Ausland Handlungsbedarf bestehe. Wie der Bundesrat aber festhält, gelte es dabei in erster Linie die bereits existierenden Instrumente konsequent umzusetzen.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, sich in der aktuellen parlamentarischen Debatte zum indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative für eine Vor­lage einzusetzen, die keine Haftungsregeln, die über die heute geltenden Regeln hinausgehen, beinhaltet. Die Pflicht zur Berichterstattung solle zudem für grössere Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden gelten. Diese Lösung würde den in der EU geltenden Regelungen entsprechen. Für den Fall, dass der Ständerat in der Herbstsession keinen indirekten Gegenvorschlag beschliesst, der diese Anliegen aufnimmt, hat der Bundesrat das EJPD ermächtigt, ihm eine Vernehmlassungsvorlage entsprechend der EU-Richtlinie zu unterbreiten.

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