BERN Die Landesregierung hat am Mittwoch ihre Vorschläge zur Revision des Strafgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Im Mittelpunkt stehen Strafverschärfungen bei Gewaltdelikten. So soll die Höchststrafe für fahrlässige Tötung und fahrlässige schwere Körperverletzung von drei auf fünf Jahre Gefängnis angehoben werden. Der Bundesrat reagiert damit unter anderem auf die Raser-Debatte. Verursachen Auto-Raser einen Unfall mit Toten, werden sie heute oft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Häufig kommen sie mit einer bedingten Strafe davon, was Opferhilfe-Organisationen als zu milde erscheint. sda
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