Bundesrat
Pascal Couchepin ist anderer Meinung
Ein Ja zur neuen Verfassungsbestimmung über die Komplementärmedizin am 17. Mai bringe die 2005 gestrichenen Alternativmethoden nicht unbedingt in die Grundversicherung zurück. Das hat Bundesrat Pascal Couchepin am Montag im Nationalrat erklärt. Laut Couchepin steht der wissenschaftliche Nachweis der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit für die fünf Methoden (Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin, Phytotherapie und Neuraltherapie) nach wie vor aus. Das Departement des Innern sehe deshalb nicht vor, diese Verfahren nach einer Annahme der Verfassungsvorlage automatisch wieder kassenpflichtig zu erklären. il