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Bundesrecht verlangt die Bezahlung des Betreibungsregisterauszugs

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 In Freiburg müsste der Auszug aus dem Betreibungsregister zwar gratis sein. Aber der Bund will Geld für das Dokument.

Zwar müsste der Bezug eines Betreibungsregisterauszuges im Kanton Freiburg gratis sein. Dies schreibt die kantonale Datenschutzbeauftragte Alice Reichmuth Pfammatter in ihrem Newsletter.

Bund fordert 17 Franken

Sie stützt sich in ihren Ausführungen auf eine Anfrage einer Privatperson und auf die Bestimmungen des Auskunftsrechts im kantonalen Datenschutzgesetz. Diese besagten, dass das Verfahren kostenlos sei, wobei der Staatsrat Ausnahmen vorsehen könne. Allerdings sieht das Bundesrecht für diesen Fall zwingend eine Gebühr von 17 Franken pro Auszug vor.

Die entsprechende Verordnung habe Vorrang gegenüber dem kantonalen Datenschutzgesetz. Deshalb gelte die prinzipielle Kostenlosigkeit im Kanton Freiburg eben nicht für Betreibungsregisterauszüge. fca

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