Bern Die US-Steuerbehörde IRS hatte 2011 die Herausgabe der Daten mutmasslicher US-Steuerbetrüger verlangt. Sie stützte sich dabei auf das Doppelbesteuerungsabkommen DBA-USA 96. Der CS wurde vorgeworfen, dass ihre Mitarbeiter Kunden aktiv dabei geholfen hätten, Einkommen und Vermögen vor dem US-Fiskus zu verbergen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun eine Beschwerde der CS-Kunden gutgeheissen. Laut dem Piloturteil darf in der fraglichen Kategorie keine Amtshilfe geleistet werden, wenn die Betrugskriterien nicht genauer umschrieben werden.sda
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