Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Bundesverwaltungsgericht stoppt Amtshilfe an USA

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Bern Die US-Steuerbehörde IRS hatte 2011 die Herausgabe der Daten mutmasslicher US-Steuerbetrüger verlangt. Sie stützte sich dabei auf das Doppelbesteuerungsabkommen DBA-USA 96. Der CS wurde vorgeworfen, dass ihre Mitarbeiter Kunden aktiv dabei geholfen hätten, Einkommen und Vermögen vor dem US-Fiskus zu verbergen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun eine Beschwerde der CS-Kunden gutgeheissen. Laut dem Piloturteil darf in der fraglichen Kategorie keine Amtshilfe geleistet werden, wenn die Betrugskriterien nicht genauer umschrieben werden.sda

Bericht Seite 25

Meistgelesen

Mehr zum Thema