Cremo hat geschummelt bei den Milchzulagen: Das heisst es in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Der Betrieb gab demnach bei rund 91 Millionen Litern Milch, die von Kühen ohne Silofütterung stammte, an, dass sie ohne weitere Behandlungsmethoden wie Pasteurisation oder Baktofugation verarbeitet worden sei. Dies stimmte jedoch nicht, wie aus dem gestern publizierten Urteil vom 10. Juli hervorgeht.
Das Unternehmen pasteurisierte bis im April 2006 die zu Freiburger Vacherin verarbeitete Milch jeweils. Entsprechend deklarierte es die Milchmengen und erhielt keine Zulagen vom Bund.
Nicht gemeldet
Ab Mai 2006 pasteurisierte Cremo die Milch nicht mehr, wegen der Registrierung als Vacherin fribourgeois AOP. Aus lebensmitteltechnischen Gründen stellte der Betrieb jedoch auf die sogenannte Baktofugation um, eine andere Form zur Hygienisierung von Milch. Dies gab das Unternehmen bei der Meldestelle jedoch über neun Jahre lang nicht an. Die Krux daran: Es kassierte damit Milch-Zulagen, auf die es wegen der Baktofugation kein Anrecht hatte.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun einen Entscheid des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) bestätigt, wonach Cremo 2,8 Millionen Franken an Zulagen zurückzahlen muss. Es bestehe keine gesetzliche Grundlage, gemäss der die Vorinstanz darauf verzichten könne. Das BLW hatte Cremo ausserdem verwarnt.
Der Milchverarbeiter mit Sitz in Villars-sur-Glâne bestätigte auf Anfrage der FN, dass das Urteil ihm gelte. Man werde es nun eingehend analysieren, sagte Generalsekretär Thomas Zwald gestern Nachmittag. Nach einer ersten Sichtung sei man nicht einverstanden mit dem Entscheid und erwäge einen Weiterzug an das Bundesgericht.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil B-2291/2016