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Bürgerliche setzten sich knapp durch

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Bürgerliche setzten sich knapp durch

Gesetz über die Heime für Betagte (Pflegeheime) verabschiedet

Lösen Entscheide des Grossen Rates in der Bevölkerung resp. bei den Gemeinden heftige Reaktionen aus, so ist er auch bereit, auf diese zurückzukommen. So hat der Rat gestern seinen Entscheid, das Vermögen der Pflegeheimbewohner nicht mehr anzutasten, korrigiert. Weil sich der bürgerliche Block durchgesetzt hat, ist aber die Korrektur nur geringfügig ausgefallen.

Sofern gegen das Gesetz über die Heime für Betagte (Pflegeheime) nicht das Referendum lanciert wird, so gilt ab 1. Januar 2001 folgende Regelung: Um die Pensions- und Betreuungskosten zu decken, darf auch das Vermögen der Heimbewohner angetastet werden, wenn die andern Einkünfte nicht reichen. Allerdings darf jährlich nur 10 Prozent (bislang 20 Prozent) des Vermögens herangezogen werden, und dies nur auf dem Betrag, der 200 000 Franken übersteigt. Dieser Freibetrag von 200 000 Franken gilt für jegliche Form von Vermögen (Sparheft, Wertschriften, Immobilien usw.). Der Grosse Rat hat den entsprechenden Antrag von Beat Vonlanthen (cvp, St. Antoni) und Maurice Ropraz (fdp, Sorens) mit 55 zu 54 Stimmen (2 Enthaltungen) angenommen.

Dieser Entscheid bedeutet, dass der Staat und die Gemeinden gut 10 Mio. Franken mehr für die Heime ausgeben müssen als bisher, wobei es für die Gemeinden rund 5,5 Mio. sein werden. Im Vergleich zum Entscheid, den der Grosse Rat in erster Lesung getroffen hatte, sind die Mehrkosten für die Gemeinden und den Staat nicht viel kleiner. Wäre überhaupt kein Rückgriff mehr auf das Vermögen möglich, so müssten die Gemeinden und der Staat gemäss Gesundheitsdirektorin Ruth Lüthi jährlich 11,2 Mio. Franken (99er Zahlen) mehr aufbringen.

Grosse Entlastung
für die Mittelklasse

Auf der andern Seite werden jene älteren Menschen entlastet, die ein nicht allzu grosses Vermögen haben, also insbesondere die Mittelklasse. Wer nicht mehr als 200 000 Franken besitzt, kann demnach künftig in ein Pflegeheim eintreten, ohne dass ihm das Vermögen angetastet wird. Und wer ein Vermögen von 210 000 Franken hat, braucht sich auch nicht gross Sorgen zu machen, denn die 10 Prozent werden dem Betrag entnommen, der die 200 000 Franken übersteigt, also bloss auf den 10 000 Franken.

Mit seinem Antrag wollte Beat Vonlanthen denn auch insbesondere die Mittelklasse entlasten, also jene Leute, welche ein Leben lang gearbeitet, brav ihre Steuern bezahlt und ein kleines Vermögen angelegt haben. «Wir dürfen sie nicht in der letzten Phase ihres Lebens übermässig zur Kasse bitten», begründete er seinen Vorstoss. So wollte er, dass sie sich in angebrachter Weise an den Heimkosten beteiligen. Den Freibetrag setzte er auf 200 000 Franken an, damit diese Leute ihr Vermögen nicht vorzeitig auflösen resp. den Kindern verschenken.

Er befürchtete auch nicht, dass sich die älteren Menschen veranlasst sehen, früher in ein Heim einzutreten, weil ihr Vermögen nicht oder kaum angetastet wird. «Wir müssen alles tun, damit die Heimeintritte so spät wie möglich erfolgen», fügte er bei. Er wies darauf hin, dass die Heimeintritte mit der Schaffung von Tageseinrichtungen, wie dies nun im neuen Gesetz vorgesehen ist, ebenfalls hinausgezögert werden können.

Beat Vonlanthen war sich bewusst, dass sein Antrag den Gemeinden und dem Staat einige Mehrausgaben bescheren wird. Deshalb hoffte er, dass auch die Kostenseite unter die Lupe genommen wird und in den Heimen Einsparungen erzielt werden.

Staatsrat war auch
zu einem Kompromiss bereit

Nachdem der Grosse Rat in erster Lesung den Antrag von Michel Buchmann (cvp, Romont) mit 61 zu 48 Stimmen angenommen hatte, die Vermögen der Heimbewohner nicht mehr anzutasten, war auch dem Staatsrat klar, dass er in zweiter Lesung nur mit einem Kompromiss eine Chance haben würde, durchzukommen. So versprach gestern Ruth Lüthi, dass der Staatsrat den Prozentsatz, der jährlich dem Vermögen der Heimbewohner entnommen werden kann, von heute 20 auf 10 Prozent senken werde. Zudem werde er den Freibetrag auf den Immobilien von heute 75 000 auf 150 000 Franken heraufsetzen. Damit wolle er vermeiden, dass Ehepaare im Alter ihr Haus verkaufen müssen, weil der eine Partner in einem Heim ist und deshalb auf das Haus zurückgegriffen werde.

Mit diesem Kompromiss-Vorschlag, dem sich auch die parlamentarische Kommission anschloss, wäre dem Staat und den Gemeinden ein jährlicher Mehraufwand von 7 Mio. entstanden. Auch die SP-Fraktion konnte sich damit anfreunden, wollte aber, dass diese Zahlen im Gesetz verankert werden und nicht bloss im Ausfüh-rungsreglement. Der Staatsrat konnte sich diesem SP-Antrag von Claude-Anne Demierre anschliessen. Als er aber jenem von Beat Vonlanthen und Maurice Ropraz gegenübergestellt wurde, unterlag er wie erwähnt mit 54 zu 55 Stimmen.

Der Antrag Vonlanthen/Ropraz wurde alsdann jenem von Michel Buchmann (1. Lesung) gegenübergestellt. Der Grosse Rat entschied sich klar für den Kompromiss Vonlanthen/Ropraz (84 zu 22 Stimmen), ein Resultat, das auch in der dritten Lesung klar bestätigt wurde. Das Gesetz wurde dann mit 61 zu 14 Stimmen bei 25 Enthaltungen verabschiedet.

Dabei muss noch erwähnt werden, dass das ganze, sicher nicht leichte Abstimmungsprozedere – weil nicht klar – wiederholt werden musste. In einer ersten Abstimmung hatten sich Vonlanthen/Ropraz gar mit 60 zu 49 Stimmen gegenüber der Ratslinken durchgesetzt. Arthur Zurkinden

Pro und contra Rückgriff auf Vermögen

Animierte Debatte über Kosten in den Heimen für Betagte

Der Entscheid des Grossen Rates vom vergangenen Februar, keinen Rückgriff auf das Vermögen zuzulassen, wenn die Heimbewohner die Pensions- und Betreuungskosten nicht mit ihren Renten und andern Einkünften bestreiten können, hat auch in der Bevölkerung Diskussionen ausgelöst. Diese fanden gestern im Grossen Rat ihre Fortsetzung, als die zweite Lesung des Gesetzes über die Heime für Betagte anstand.

Gesundheitsdirektorin Ruth Lüthi war ob dieses Entscheides aus erster Gesetzeslesung gar nicht glücklich. Sie erklärte damals, dass die Reichen davon profitieren, und dies auf dem Buckel des Staates und der Gemeinden, also der Steuerzahler.

Gestern avancierte sie noch andere Argumente, um den Grossen Rat umzustimmen. So gab sie zu bedenken, dass die älteren Leute ihre Pension (2. Säule) nicht mehr in Form von Renten beziehen, sondern das Kapitial wollen und dann ein Vermögen anlegen, das nicht mehr angetastet werden könne.

Wozu ist die Altersvorsorge da?

Ruth Lüthi rief auch in Erinnerung, dass die Leute während ihrer Erwerbstätigkeit für die Altersvorsorge sparen. «Die Leute sind stolz, Geld für das Alter zu haben», erklärte sie. Ihrer Ansicht nach sollte zudem die Familien-Solidarität nicht ein leeres Wort sein. «Die Kinder müssen sich auch solidarisch zu ihren Eltern verhalten, die in einem Heim sind», fügte sie bei.

Unterstützung erhielt sie von Ursula Krattinger-Jutzet (sp, Düdingen). «Das ersparte Geld muss vor allem der Vorsorge für das Alter dienen; Erbschaften sollten nur zweitrangigen Charakter haben», erklärte sie. «Der Rückgriff aufs Vermögen kann die Kinder und Angehörigen motivieren, ihre Eltern selber zu betreuen», betonte sie weiter.

Ihrer Ansicht nach schwächt aber der Verzicht auf einen Verm

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