Murten Das Strafgericht des Seebezirks hat eine ehemalige Bewohnerin des abgebrannten Burgstatthauses in Kerzers vom Vorwurf der fahrlässigen Verursachung der Feuersbrunst freigesprochen. Die Brandursache konnte auch mittels Gutachten von Experten nicht eindeutig geklärt werden, weshalb erhebliche Zweifel an einer fahrlässigen Verursachung des Brandes durch die Beschuldigte bestanden. Sie wurde nach dem Grundsatz «Im Zweifel für die Angeklagte» freigesprochen. Beim Brand in Kerzers wurde im Oktober 2007 ein Mehrfamilienhaus vollständig zerstört, verletzt wurde niemand. luk
Bericht Seite 5