Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat Einsprachen gegen den Schutz dieser Traditionsprodukte abgewiesen, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Büschelibirne, die zwischen dem Neuenburgersee und den Freiburger Voralpen angepflanzt wird und dieses Gebiet nie verlassen hat, ist laut BLW ein typisches Erzeugnis. Eine Ausdehnung auf den gesamten Bezirk Moudon lehnte das Amt ab, weil der Nachweis weder für eine Tradition noch für eine kommerzielle Verwendung erbracht werden konnte.Gegen die AOC für Damassine – einen Obstbrand aus kleinen roten Pflaumen – waren elf Einsprachen eingegangen. Die Eingrenzung auf den Kanton Jura, die Eintragung einer Obstsorte als Ursprungsbezeichnung und die Auswirkungen für eine bestehende gleichlautende Marke wurden kritisiert. Gemäss BLW ist Damassine ein Begriff, der an einen Branntwein im Zusammenhang mit dem Kanton Jura erinnert. Er erfüllt so die Anforderungen an eine traditionelle Ursprungsbezeichnung. sda
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