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Bushaltestellen erhalten höhere Kanten

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Menschen im Rollstuhl müssen problemlos selbstständig in einen Bus einsteigen können. Dies ist ein Grundsatz des eidgenössischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes, das 2004 in Kraft trat und eine Umsetzungsfrist von 20 Jahren vorsah.

Nun hat die Freiburger Raumplanungs-, Umwelt und Baudirektion entschieden, dass dafür grundsätzlich bei Bushaltestellen eine Kantenhöhe von 22 Zentimetern vorgeschrieben wird, wie sie in einem Communiqué mitteilt.

«Dies war eigentlich intern schon die Norm, die wir 2018 vorgeschlagen haben», sagte Staatsrat Jean-François Steiert (SP) auf Anfrage. Bei gewissen Haltestellen mit 22 Zentimetern bestand allerdings die Gefahr, dass die Busse beim Heranfahren oder Öffnen der Türen beschädigt würden. Aus diesem Grund wurden in einer Übergangsbestimmung auch Haltstellen mit 16 Zentimetern genehmigt. Ziel war, dass mit einem Absenken der Busse der Zugang für Behinderte gewährleistet würde. Bewusst habe der Kanton damals noch keine Richtlinien erlassen, um erst Abklärungen zu treffen.

Neue Busse helfen nicht

Nun haben aber die öffentlichen Transportunternehmen der Baudirektion mitgeteilt, dass das Ziel aufgrund veränderter technischen Gegebenheiten nicht erreicht werden könne. «Die Transportunternehmen hatten im Sommer 2019 angegeben, dass 75 Prozent ihrer Flotte sich genügend absenken könne, um die Vorgaben bei 16 Zentimetern zu erreichen. Und die neue Flotte sollte diesen Prozentsatz noch erhöhen», so Steiert. «Nun ist es so, dass dieser Prozentsatz eher sinken wird.» Dies auch, weil die Transportunternehmen bei ihren neuen Fahrzeugen der Umweltverträglichkeit Priorität einräumen. «Somit sind die Voraussetzungen für ein Bedienen bei 16 Zentimetern nicht mehr gegeben. Deshalb sind wir auf unsere ursprüngliche Version zurückgekommen», sagte Steiert. Vor allem diese Ausgangslage habe die Direktion zu ihrem Entscheid zugunsten von 22 Zentimetern bewogen, erklärt er, und weniger ein Gerichtsentscheid zur Haltestelle Briegli in Düdingen (siehe Kasten).

Mit 22 Zentimetern folgt Freiburg dem Beispiel der meisten anderen Kantonen, schreibt die Baudirektion.

Im März 2019 hatte der Grosse Rat bereits einen Kredit von 21 Millionen Franken gesprochen, um 334 Haltestellen entlang von Kantonsstrasse anzupassen Dazu kommen noch 5,3 Millionen Franken der Transportunternehmen. Durch die Übergangsbestimmungen wurden 40 Haltestellen mit 16 Zentimetern provisorisch bewilligt. Je nach Situation musste da der Buschauffeur eine Rampe einsetzen, was aber keinen unabhängigen Zugang für Behinderte erlaubte.

Bei diesen 40 Haltestellen wird nun geprüft, ob sie angepasst werden müssen oder können. Dies hängt auch von der Lage im Gelände ab. Gemäss der kantonalen Direktion werden bei gewissen Haltestellen alternative Lösungen in Betracht gezogen, etwa, dass die Haltekante verschoben, eine Art Kissen nur für die zweite Bustür gebaut oder eine genügend grosse Manövrierfläche geschaffen wird.

Kein neuer Kredit nötig

Wie Staatsrat Jean-François Steiert sagt, werde kein neues Kreditbegehren beim Grossen Rat nötig. Beim vor anderthalb Jahren bewilligten Kredit handelte es sich um eine Schätzung aufgrund von Erfahrungswerten, und dieses Geld wird auch weiterhin dafür eingesetzt. Die Kosten für 22 Zentimeter hohe Kanten seien nicht signifikant höher als bei 16 Zentimetern. Er weist weiter darauf hin, dass auch Gemeinden einen Teil der Haltestellen anpassen müssen.

Dass die Vorgabe einer vollständigen Umsetzung bis Ende 2023 nicht erfüllt wird, zeichnet sich schon länger ab. Steiert gibt aber zu bedenken, dass Freiburg vergleichsweise weit in der Umsetzung sei. Das Abwarten einer Lösung bei den Bussen habe die Gesamtumsetzung kaum verzögert, auch weil die Projekte beschleunigt behandelt werden und bisher reibungslos verlaufen seien, erklärt Steiert.

Inclusion Handicap

«Unser Einsatzwar notwendig»

Bei der Diskussion über die Kantenhöhe für den Zugang zu Bussen spielte im Kanton Freiburg die Haltestelle Briegli in Düdingen eine zentrale Rolle. Ursprünglich war eine Höhe von 23 Zentimetern geplant gewesen, danach wurde auf Intervention der TPF diese auf 16 Zentimeter reduziert. Dagegen wehrte sich der Dachverband Inclusion Handicap mit einer Beschwerde beim Kantonsgericht, welches das Dossier an den Kanton zurückwies, da der Sachverhalt nicht genügend abgeklärt sei. «Selbstverständlich ist der jetzige Schritt des Kantons eine unmittelbare Folge dieses Gerichtsurteils», sagt Caroline Hess-Klein von Inclusion Handicap. «Für uns ist das jetzige Ergebnis sehr wichtig. Es zeigt, wie notwendig es für Behindertenorganisationen ist, sich zu wehren.»

uh

 

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