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Busse für alkoholisierten Velofahrer

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Die Frage gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen: Ein angeheiterter Kollege meint, heute dürfe er trinken, er habe das Auto zu Hause gelassen und sei mit dem Fahrrad da. Jemand anders wirft ein, er habe schon gehört, dass auch Trunkenheit am Guidon bestraft werde. Und dann wird engagiert diskutiert: Darf man betrunken Velo fahren? Offensichtlich nicht: Erst gerade hat die Freiburger Staatsanwaltschaft einen 25-jährigen Sensler verurteilt, weil er betrunken mit seinem Fahrrad unterwegs war. Er wies einen Blutalkoholwert von 1,54 Promille auf und wurde wegen «Fahren in angetrunkenem Zustand (motorloses Fahrzeug)» verurteilt, wie es im Strafbefehl heisst. Er muss eine Busse von 200 Franken bezahlen. Dazu kommen Gebühren, Dossierkosten und Auslagen in der Höhe von gut 600 Franken. Damit hätte sich der junge Mann einige Taxifahrten nach Hause leisten können.

Da kommt bereits die zwei- te Frage auf: Kann jemand den Autofahrausweis verlieren, weil er betrunken mit dem Fahrrad unterwegs war? Im Prinzip ja, meint Elmar Baeriswyl. Der Chef des Sektors Administrative Massnahmen beim Freiburger Strassenverkehrsamt betont, dass es dabei auch darauf ankommt, wie hoch der Alkoholpegel ist. Seit Mitte dieses Jahres wird bei Autofahrern, die mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr erwischt werden, automatisch eine Fahreignungsabklärung durchgeführt; den Fahrausweis muss der Betrunkene in dieser Zeit abgeben. «Wir schauen, ob die Person vielleicht ein Alkoholproblem hat», sagt Baeriswyl. Diese Situation könne aber «nicht eins zu eins auf Velos umgemünzt werden».

Meist habe ein Fahrradfahrer einen Unfall gebaut–erst dann messe die Polizei überhaupt seinen Blutalkoholwert, sagt Baeriswyl. Zurzeit diskutierten die Juristen der Strassenverkehrsämter gerade, ob einem Velofahrer der Autofahrausweis entzogen werde, währenddem seine Fahreignung geprüft werde–so wie den Autofahrern. Oder ob er das Permis erst abgeben müsse, sollte er sich als fahruntauglich herausstellen.

Baeriswyl gibt zu bedenken, dass es nebst der Permis-Frage noch eine viel weiterreichen- de Frage gebe: die der Versicherungen. «Wer angetrunken Velo fährt und einen Unfall baut, muss am Schluss einen Teil seiner Heilungskosten selber bezahlen.» Bisher hatten die Versicherer die Möglichkeit, Regress auf den betrunkenen Versicherten zu nehmen–ab Januar sind sie sogar dazu verpflichtet.

Laut Baeriswyl ist es sehr selten, dass ein betrunkener Velofahrer angezeigt wird; das sei im Kanton Freiburg etwa zwei bis drei Mal im Jahr der Fall. Der Mann, der mit seinem Velo erwischt wurde, wies 1,54 Promille auf–er wird also nicht auf seine Fahreignung geprüft. Hingegen könnte er ein einmonatiges Velofahrverbot erhalten. Auch das gibt es.  njb

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